21.02.2006FDP-FraktionMedienpolitik

OTTO: Kritik der EU-Kommission an Novelle des Telekommunikationsgesetzes berechtigt

BERLIN. Zur Kritik der EU-Kommissarin für die Informationsgesellschaft und Medien, Viviane Reding, am Entwurf der Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) erklärt der Experte für Rundfunk und Telekommunikation der FDP-Bundestagsfraktion und Vorsitzende des Bundestagsausschusses für Kultur und Medien, Hans-Joachim OTTO:

Die Kritik von Viviane Reding ist berechtigt. Durch die jahrelange Hinnahme monopolartiger Verhältnisse bei der Breitbandverkabelung ist Deutschland bei der Digitalisierung und Breitbandnutzung ins europäische Mittelmaß abgerutscht und hierbei sogar von Ländern wie Estland überholt worden. Dieser Fehler würde nach dem großkoalitionären Entwurf des Telekommunikationsgesetzes durch die dort vorgesehene Regulierungs-freistellung der Deutschen Telekom für ihr Glasfasernetz VDSL noch durch den Gesetzgeber zementiert. Zumindest insoweit muss der TKG-Entwurf wettbewerbsfreundlicher werden. Ich kann mich der Kommissarin nur anschließen, wenn sie konstatiert, dass nur mehr Wettbewerb zu Innovationen führt, nicht weniger. Deshalb fordere ich die Koalition und die Deutsche Telekom auf, von ihrem ordnungspolitischen Irrweg abzuweichen. Die Informations- und Kommunikationsgesellschaft Deutschland kann sich durch Einschränkungen des Wettbewerbs bei den Breitbandnetzen nicht aus ihrem Rückstand befreien.

Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

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