30.06.2005FDP-FraktionMedienpolitik

OTTO: Im öffentlich-rechtlichen Bereich beginnen

BERLIN. Zum heute beschlossenen Gesetz über die Offenlegung der Vorstandsvergütungen bei börsennotierten Unternehmen (VorstOG) erklärt der medien- und kulturpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO:

Dieses populistische Geschenk in der Vorwahlzeit, das nach dem Auspacken lediglich Neid und Mißgunst schürt, lehnt die FDP-Bundestagsfraktion aus grundsätzlichen Überlegungen ab.
Darüber hinaus ist das Gesetz völlig inkonsequent. Wenn überhaupt eine Veröffentlichungspflicht beschlossen wird, dann sollte man hiermit bei den Intendanten und Vorständen der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten und Sparkassen anfangen.
Denn deren Gehälter werden direkt aus der öffentlichen Hand bzw. von den Gebührenzahlern bezahlt. Der gebühren- und steuerzahlende Bürger hat keinerlei Einfluß auf deren Höhe. Deshalb hat er ein berechtigtes Interesse daran zu erfahren, wie hoch diese Vergütungen ausfallen. Die Veröffentlichung würde sicherlich auch den Anstieg der Gehälter dämpfen.
Wer schon eine Offenlegung von Managergehältern will, sollte hiermit im öffentlich-rechtlichen Bereich beginnen.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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