13.07.2005FDP-FraktionBildungspolitik

OTTO: Die Rechtschreibreform ist verfassungswidrig

BERLIN. Zu den Äußerungen des ehemaligen Verfassungsrichters Gottfried Mahrenholz zur Rechtschreibreform erklärt der kultur- und medienpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO:

Gottfried Mahrenholz hat vollkommen recht, wenn er sagt, daß die Rechtschreibreform "von vornherein total verkorkst" war und wir nun "vor einem Scherbenhaufen" sitzen. Seine schwerwiegenden verfassungsrechtlichen Bedenken gegen die Reform, die auf dem vollständigen Fehlen einer gründlichen öffentlichen Debatte beruhen, machen die Problematik der Rechtschreibreform und vor allem des Verfahrens der Umsetzung überdeutlich.
Angesichts dieser Feststellungen wäre es für alle Beteiligten unzumutbar, wenn Teile der Reform tatsächlich zum 1. August 2005 in Kraft träten. Dies gilt umso mehr, als absehbar ist, daß einige Ministerpräsidenten die Reform zumindest für einzelne Länder außer Kraft setzen werden. Daher gibt es zu einem bundesweiten Moratorium für die Rechtschreibreform bis zum 1. August 2006 keine Alternative. Alles andere wäre verantwortungslos gegenüber den Schülern und Lehrern und auch mit dem Grundgesetz nicht mehr vereinbar.
Darüber hinaus muß die bewährte Rechtschreibung als Variante weiterhin zulässig bleiben. Es ist nicht zu verstehen, warum Schreibweisen, die Schüler in ihren Büchern gelesen haben, in der Schule als Fehler angestrichen werden.

Knut Steinhäuser
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