OTTO: Die "Kulturflatrate" ist eine Mißachtung des Urheberrechts
BERLIN. Zur aktuellen Debatte über die Einführung einer "Kulturflatrate" erklärt der Vorsitzende des Ausschusses für Kultur und Medien des Deutschen Bundestages und Medienexperte der FDP-Bundestagsfraktion, Hans-Joachim OTTO:
Anläßlich des "Stuttgarter Filmwinters" haben einschlägige Initiativen erneut die Einführung einer sogenannten "Kulturflatrate" gefordert, mit der das Herunterladen urheberrechtlich geschützter Werke aus dem Internet pauschal abgegolten und damit der Anschein der Legalität erhalten werden soll.
Wer die massenhafte Herstellung rechtswidriger Kopien im Internet durch eine Pauschalzahlung faktisch legalisieren will, hat die Grundsätze des europäischen Urheberrechts nicht verstanden und mißachtet die Notwendigkeit eines wirksamen Schutzes kreativer Leistungen.
Das Urheberrecht enthält klare Regelungen über die Zulässigkeit sogenannter Privatkopien. Im übrigen entscheidet der Rechteinhaber aufgrund seiner ausschließlichen Verwertungsrechte, ob und zu welchen Bedingungen ein urheberrechtlich geschütztes Werk genutzt werden darf. Dazu gehört insbesondere auch die öffentliche Zugänglichmachung in Netzwerken, wie z. B. in so genannten "Tauschbörsen". Sowohl die Einspeisung geschützter Werke in solche Foren, als auch der Download aus "Tauschbörsen" geht über die der Privatkopie zugrundeliegende Idee weit hinaus und ist bereits nach geltendem Recht eindeutig unzulässig.
Die FDP unterstützt alle Bemühungen, die einer weiteren Stärkung des Urheberrechts im digitalen Kontext und einer Förderung des Respekts vor dem geistigen Eigentum dienen. Die FDP lehnt eine "Kulturflatrate" deshalb strikt ab.
Knut Steinhäuser
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