FDP-FraktionInnenpolitik

NPD-Verbot löst Problem des Rechtsextremismus nicht

Stefan RuppertStefan Ruppert
30.04.2013

Der Bundestag hat gegen einen eigenen NPD-Verbotsantrag votiert. "Die Risiken sind hoch, der Ausgang ist ungewiss", sagte FDP-Extremismusexperte Stefan Ruppert. "Für die FDP hat ein wirkungsvolles Vorgehen gegen Rechtsextremismus Priorität", stellte Innenpolitiker Hartfrid Wolff klar. Er warf den Ländern vor, mit dem Verbotsantrag von ihrem Versagen bei der Verfolgung der NSU-Verbrechen ablenken zu wollen.

"Wir sind nach reichlicher Abwägung aller Argumente der Auffassung, der Bundestag sollte keinen eigenen NPD-Verbotsantrag stellen", sagte Ruppert in seiner Rede. "Das Problem des Rechtsextremismus löst ein NPD-Verbotsverfahren nicht." Keiner der Abgeordneten habe sich diese Entscheidung leichtgemacht, verdeutlichte der Liberale, der für die FDP-Fraktion im Innenausschuss des Bundestages sitzt.

Der von der SPD eingebrachte Antrag für ein Verbotsverfahren wurde mit 326 Stimmen abgelehnt, für den Antrag der Regierungsfraktionen zum Kampf gegen Rechtsextremismus stimmten 318 Abgeordnete.

Den Rechtsextremen entgegentreten, wo wir ihnen begegnen

Ruppert rief alle Demokraten dazu auf, der NDP entschlossen entgegenzutreten. Der Kampf gegen Rechtsextremismus sei für die Liberalen "zuallererst eine Aufgabe der Gesellschaft", und müsse im unmittelbaren Lebensumfeld der Bürger geführt werden. "Wir sollten ihnen dort entgegentreten, wo wir ihnen begegnen", betonte der FDP-Politiker.

Die Erfahrung zeige, dass staatliche Mittel - wie ein Parteienverbot - wenig gegen rechtsradikales Gedankengut ausrichten können, so Ruppert. Im Schutz der Meinungsfreiheit gediehen leider nicht nur demokratische Gesinnungen. Er erinnerte auch an die Folgen des ersten, gescheiterten Verbotsverfahrens, das der NPD neuen Zulauf gebracht und einige Mitglieder der Partei zu Märtyrern gemacht habe. "Was nicht wirkungslos ist, sind die Mittel der Strafverfolgung", sagte der FDP-Politiker. Sobald Rechtsextreme Verstöße gegen das Recht begehen, müssten die Justizorgane mit aller Härte einschreiten.
 

Die Herausforderung ist die Reform der Sicherheitsarchitektur

"Wir schulden es den Opfern rechtsextremistischer Gewalt, wirkungsvoll gegen Rechtsextremismus vorzugehen, und keine Ablenkungsdebatten zu führen", betonte Hartfrid Wolff, Obmann der Liberalen im NSU-Ausschuss. Er verwies auf die juristischen Bedenken, die sich nicht nur aus dem ersten Anlauf bei den Verfassungsrichtern in Karlsruhe, sondern auch aus der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte ergäben, das Parteiverboten kritisch gegenüberstehe. "Man muss sich fragen, ob man mit einem Verbot nur eine Hülle beseitigt, das Kernproblem aber bestehen bleibt." Extremistische Organisationen gründeten sich häufig nach einem Verbot unter anderem Namen neu.

Wolff warf den Bundesländern Versagen im Kampf gegen den Rechtsextremismus vor. "Die NSU-Mordserie zeigt das sehr deutlich." Nun wollten die SPD-geführten Länder mit ihrem Antrag für ein Verbotsverfahren den Eindruck erwecken, besonders engagiert zu sein, kritisierte der Liberale. "Die Herausforderungen sind aber andere", sagte Wolff. "Die Diskussion um die Reform der Sicherheitsarchitektur darf nicht durch eine symbolhafte Verbotsdebatte verdeckt werden."

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