11.06.2014FDP-Generalsekretärin Nicola Beer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der NPD-Klage gegen den Bundespräsidenten Joachim Gauck begrüßt. Bei politischen Brandstiftern dürfe das Staatsoberhaupt nicht bloß zum Zuschauen verdammt sein, sondern müsse Missstände anprangern können, so Beer. Auch Justizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich, dass ein Bundespräsident deutliche Worte wählen können müsse, um seinem Amt gerecht zu werden.
Mit ihrem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht Gauck nun darin bestärkt, auf Fehlentwicklungen oder Gefahren hinzuweisen und dabei die Verursacher zu benennen, erläuterte Beer. Für sie ist klar: "Er sollte dies auch weiterhin tun."
Anlass des Urteils war eine Klage der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegen Gauck, der ihre Anhänger als "Spinner" bezeichnet hatte. "Dass ausgerechnet die NPD, die sich für keine Diskriminierung Anderer zu schade ist, dem Bundespräsidenten klare Worte und klare politische Stellungnahmen verbieten lassen wollte, war eine politische Unverfrorenheit", stellte Leutheusser-Schnarrenberger klar.
Jetzt sei jedoch deutlich gemacht worden, dass dieses Ansinnen der NPD auch verfassungsrechtlicher Unfug gewesen sei, so die ehemalige Justizministerin. Sie hob die von der Verfassung auferlegte Pflicht aller Staatsorgane sowie des Bundepräsidenten vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren und zu verteidigen. "Nichts anderes hat der Bundespräsident getan, als er sich mit klaren Worten gegen die notorisch-fremdenfeindlichen Demonstrationen vor Asylbewerberheimen wandte", betonte die Liberale.
NPD-Klage war Unfug
FDP-Generalsekretärin Nicola Beer hat das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bei der NPD-Klage gegen den Bundespräsidenten Joachim Gauck begrüßt. Bei politischen Brandstiftern dürfe das Staatsoberhaupt nicht bloß zum Zuschauen verdammt sein, sondern müsse Missstände anprangern können, so Beer. Auch Justizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger unterstrich, dass ein Bundespräsident deutliche Worte wählen können müsse, um seinem Amt gerecht zu werden.
Mit ihrem Urteil habe das Bundesverfassungsgericht Gauck nun darin bestärkt, auf Fehlentwicklungen oder Gefahren hinzuweisen und dabei die Verursacher zu benennen, erläuterte Beer. Für sie ist klar: "Er sollte dies auch weiterhin tun."
Anlass des Urteils war eine Klage der rechtsextremistischen Nationaldemokratischen Partei Deutschlands (NPD) gegen Gauck, der ihre Anhänger als "Spinner" bezeichnet hatte. "Dass ausgerechnet die NPD, die sich für keine Diskriminierung Anderer zu schade ist, dem Bundespräsidenten klare Worte und klare politische Stellungnahmen verbieten lassen wollte, war eine politische Unverfrorenheit", stellte Leutheusser-Schnarrenberger klar.
Jetzt sei jedoch deutlich gemacht worden, dass dieses Ansinnen der NPD auch verfassungsrechtlicher Unfug gewesen sei, so die ehemalige Justizministerin. Sie hob die von der Verfassung auferlegte Pflicht aller Staatsorgane sowie des Bundepräsidenten vor, die freiheitlich-demokratische Grundordnung zu wahren und zu verteidigen. "Nichts anderes hat der Bundespräsident getan, als er sich mit klaren Worten gegen die notorisch-fremdenfeindlichen Demonstrationen vor Asylbewerberheimen wandte", betonte die Liberale.