FDPGastbeitrag

NPD-Klage ist unbegründet

Sabine Leutheusser-Schnarrenberger
06.03.2014

Justizministerin a.D. Sabine Leutheusser-Schnarrenberger sieht die Klage der NPD gegen Bundespräsident Joachim Gauck als verfassungsrechtlichen Unfug. Die rechte Partei hatte versucht, Stellungnahmen wie Gaucks Bezeichnung fremdenfeindlicher Demonstranten als "Spinner" zu verhindern. Die liberale Rechtsexpertin stellt im "Focus"-Gastbeitrag jedoch klar, dass das Parteienprivileg nicht ausschließe, dass eine Partei von staatlichen Organen mit negativen Werturteilen belegt wird.

Zwar sei es richtig, dass diese Befugnis der staatlichen Organe nicht unbegrenzt bestehe, betont Leutheusser-Schnarrenberger. Die ehemalige Justizministerin erklärt, für die Zulässigkeit der wertenden Aussage sei entscheidend, ob die als diskriminierend gerügte Bezeichnung einer Partei deren Rechtstellung in relevanter Weise berührt. "Dies wäre aber nur dann der Fall, wenn sie sich als jenseits der Toleranzgrenze gelegene Beeinträchtigung der Betätigungsfreiheit der Partei darstellt." Die Liberale macht deutlich: An der Bezeichnung 'Spinner' seien keinerlei rechtliche Wirkungen geknüpft, von einer Verletzung des Parteienprivilegs könne also nicht die Rede sein.

Außerdem stellt Leutheusser-Schnarrenberger die Frage, ob die NPD Gaucks Äußerungen überhaupt auf sich beziehen könne. Schließlich habe er die Demonstranten gegen Asylbewerberheime völlig unabhängig von ihrer Verbindung oder Zugehörigkeit zur NPD als "Spinner" bezeichnet. Aus Sicht der ehemaligen Justizministerin wäre es "mehr als nur merkwürdig, wollte man politisch verantwortlichen Amtsträgern deutliche Worte untersagen". Dagegen spreche auch die verfassungsrechtliche Pflicht der Staatsorgane, die freiheitliche Grundordnung zu wahren und zu verteidigen. "Die Beschwerde der NPD ist nicht nur eine politische Unverfrorenheit, sie ist auch verfassungsrechtlicher Unfug", konstatiert die Liberale.

Hintergrund

Im vergangenen Jahr hatte Bundespräsident Gauck Schüler in Berlin-Kreuzberg aufgefordert, gegen fremdenfeindliche Demonstrationen zu protestieren. "Wir brauchen Bürger, die auf die Straße gehen und diesen Spinnern ihre Grenze aufweisen", sagte Gauck mit Blick auf die Hetze gegen Asylbewerberheime. Die NPD sah darin eine Verletzung der Pflicht des Bundespräsidenten zur parteipolitischen Neutralität und zog vor das Bundesverfassungsgericht. Die Entscheidung aus Karlsruhe fällt am heutigen Dienstag.

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