20.07.2005FDPSteuern

NIEBEL / SOLMS: 2% weniger bei der Arbeitslosenversicherung ohne höhere Mehrwertsteuer

FDP-Sprecher ROBERT VON RIMSCHA teilt mit:

Berlin. Zur Absenkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5% ohne Mehrwertsteuererhöhung erklären der arbeitsmarktpolitische Sprecher der FDP, Generalsekretär DIRK NIEBEL, und der finanzpolitischer Sprecher der FDP, DR. HERMANN OTTO SOLMS:

"Die FDP schlägt eine unverzügliche Absenkung des Beitragssatzes in der Arbeitslosenversicherung von 6,5% auf 4,5% vor. Falsch wäre allerdings, dieses Ziel mit einer Mehrwertsteuererhöhung zu verbinden. Denn eine Mehrwertsteuererhöhung führt zu neuen Belastungen für viele Bürger und Unternehmen und würde - auch in der psychologischen Wirkung - die positiven Effekte einer Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung neutralisieren. Bei der gegenwärtigen Wachstumsschwäche kommt es darauf an, das Vertrauen von Bürgern und Unternehmen zurück zu gewinnen, um so Impulse für Investitionen und neue Arbeitsplätze auszulösen.

Die FDP fordert eine völlige Neuordnung der Bundesagentur für Arbeit. Notwendig ist eine sorgfältige Überprüfung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente auf nachweisbaren Nutzen für die Arbeitsuchenden. Maßnahmen, die sich als untauglich erwiesen haben, wie beispielsweise die Personal-Service-Agenturen, Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen und Ich-AG werden abgeschafft. Durch Hartz IV entstandene Doppelstrukturen auf Verwaltungsebene zwischen Arbeitsagenturen und Kommunen werden beseitigt. Insgesamt sind so Einsparungen von mehr als 15 Milliarden Euro zu erreichen. Damit ist eine Beitragssatzsenkung von 6,5% auf 4,5% rechnerisch möglich und verantwortbar zu gestalten. Bei vollständiger Umsetzung des FDP-Konzepts sind weitere Einsparungen durch Effizienzgewinne in gleicher Höhe zu erzielen.

Die FDP zeigt den Weg klar auf: Durch eine Neuausrichtung der Arbeitsmarktpolitik und strukturelle Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit erreichen wir eine Entlastung des Faktors Arbeit - für Wachstum und mehr Arbeitsplätze in Deutschland. Eine organisatorische Neuausrichtung der Arbeitslosenvermittlung schafft eine schnellere und dauerhafte Integration von Arbeitsuchenden in den ersten Arbeitsmarkt. Eine Mehrwertsteuererhöhung ist nicht nur nicht nötig, sondern bewirkt das Gegenteil: Sie gefährdet den Druck auf die dringend erforderlichen Strukturveränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit."

Zusammenstellung der finanziellen Auswirkungen bei Umsetzung des FDP-Konzepts zur Neuordnung der Bundesagentur für Arbeit

Zum Download (PDF-Datei)

Es sind Einsparungen von 7,4 Mrd. € notwenig, um eine Beitragssenkung von einem Prozentpunkt bei der Arbeitslosenversicherung zu erreichen. Die Vorschläge der FDP zeigen:

Eine Beitragssatzsenkung von 6,5% auf 4,5% ist durch strukturelle Veränderungen bei der Bundesagentur für Arbeit ohne Mehrwertsteuererhöhung möglich.

Haushalt der BA 2005: 57,96 Mrd. €
Leistungen der aktiven Arbeitsförderung
insgesamt: 14,10 Mrd. €

gestrichen werden (1):

Personal-Service-Agenturen 0,250 Mrd. €
ABM-Zuschüsse 0,315 Mrd. €
Ich-AG 1,1 Mrd. €
Altersteilzeit 1,0 Mrd. €

Überprüfung weiterer arbeitsmarktpolitischer Instrumente (2): 1,0 Mrd. €

Weitere Einsparpotenziale bei der BA

Aussteuerungsbetrag (3): 6,7 Mrd. €
Abbau doppelter Verwaltungsstrukturen
bei BA und Kommunen mind. (4): 4,0 Mrd. €

Ergibt insgesamt Einsparungen von 15,365 Mrd. €

Die FDP hat darüber hinaus ein Konzept vorgelegt, bei dessen vollständiger Umsetzung weitere Einsparungen in gleicher Höhe erzielt werden können. Dieses sieht eine völlige Neuordnung der Arbeitsmarktpolitik vor: Die Bundesagentur für Arbeit in ihrer jetzigen Form wird aufgelöst und ihre Aufgaben in einem Drei-Säulen-Modell neu geordnet.

1. in einer Versicherungsagentur, die das Arbeitslosengeld auszahlt und Wahlfreiheit bei den Tarifen einräumt;

2. in einer kleinen Arbeitsmarktagentur für überregionale und internationale Aufgaben, die in einer Datenbank über die Profile von Arbeitsuchenden und aller gemeldeten offenen Stellen verfügt und damit Transparenz schafft,

3. in kommunalen Job-Centern, die die Betreuung der Arbeitslosen übernehmen, da sie mit ihrem Angebot besser als die BA auf die einzelnen Probleme der Arbeitslosen und Hilfe Suchenden eingehen können.
Die Umsetzung des Konzepts würde eine weitere Senkung des Beitrags zur Arbeitslosenversicherung möglich machen durch die mit einer Beitragssatzsenkung, schnellerer Vermittlung und durch Wegfall der Restriktionen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes verbundenen Beschäftigungseffekte, Effizienzgewinne durch Angleichung der Arbeitszeiten von 38,5 auf 40 Stunden durch Übertritt der BA-Mitarbeiter in den Dienst der Kommunen und durch den Wegfall des Bundeszuschusses an die BA.

Erläuterungen zur Tabelle:

(1) Leistungen der aktiven Arbeitsförderung, die gestrichen werden:

Die angeführten Maßnahmen zur aktiven Arbeitsmarktpolitik kosten viel und bringen wenig. Öffentlich subventionierte und damit unfaire Konkurrenz für mittelständische Unternehmen und Existenzgründer durch Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen, Ein-Euro-Jobs und Ich-AG"s verdrängen reguläre Beschäftigung, wirken wettbewerbsverzerrend und verschärfen damit die Jobmisere. Die Integration in den Ersten Arbeitsmarkt muss Vorrang haben. Den Personal-Service-Agenturen gelingt es nicht, ihren Vermittlungsauftrag zu erfüllen. Insgesamt sind bisher ca. 115.000 Personen in PSA eingetreten und Kosten von insgesamt ca. 615 Mio. EUR hierfür aufgewandt worden. Lediglich rd. 30.000 Teilnehmer konnten in eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung übernommen werden. Anreize zur Frühverrentung müssen beseitigt werden.

(2) Überprüfung weiterer arbeitsmarktpolitischer Instrumente

Alle Instrumente der Arbeitsmarktpolitik sind auf Umfang, Wirksamkeit und Effizienz zu überprüfen, denn Arbeitsmarktpolitik ist nur dann erfolgreich, wenn es ihr gelingt, mit möglichst geringem Mitteleinsatz Arbeitslosigkeit zu vermeiden oder möglichst rasch zu beenden.

(3) Aussteuerungsbetrag

Der Aussteuerungsbetrag ist der Betrag, den die BA aus Beitragsmitteln für jeden Arbeitslosengeldempfänger zahlt, der anschließend ins Arbeitslosengeld II übergeht.

(4) Abbau doppelter Verwaltungsstrukturen bei BA und Kommune

Kommunale Job-Center übernehmen die Betreuung der Arbeitslosen, da sie mit ihrem Angebot besser als die BA auf die einzelnen Probleme der Arbeitslosen und Hilfesuchenden eingehen können. Dort wird auch über arbeitsmarktpolitische Maßnahmen entschieden. Doppelverwaltung und damit Verschiebebahnhöfe werden beseitigt.

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