MÜLLER-SÖNKSEN: Vorwürfe zu Gefangenenentwürdigungen umfassend aufklären!
BERLIN. Zu Berichten, dass Häftlinge in Hamburger Gefängnissen in entwürdigender Weise nackt auf einer Liege gefesselt worden seien, erklärt der Obmann der FDP im Ausschuss für Menschenrechte und humanitäre Hilfe, Burkhardt MÜLLER-SÖNKSEN:
Die Vorwürfe wiegen schwer angesichts zahlreicher Misshandlungen und Menschenrechtsverletzungen in aller Welt, gegen die mit allen zur Verfügung stehenden Maßnahmen vorgegangen werden muss.
Ich werde die Vorkommnisse in der Hamburger Strafvollzugsanstalt Fuhlsbüttel und dem Hamburger Untersuchungsgefängnis im Ausschuss des Deutschen Bundestages für Menschenrechte und humanitäre Hilfe genau hinterfragen.
Eine Zwangsentkleidung kann in Extremfällen zur Kontrolle von gefährlichen Gegenständen am Körper zwar notwendig sein, die Maßnahme selbst muss aber immer dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit entsprechen. Dieses darf aber erst nach Belehrung und Ankündigung von unmittelbarem Zwang erfolgen. Danach ist jede Sekunde sicherzustellen, dass sich die Gefangenen wieder ankleiden können, wenn sie es denn wollen. Die Entkleidung selbst - zugedeckt oder nicht - darf keine anhaltende Strafe für renitentes Verhalten sein. Dieses würde eindeutig gegen die Menschenwürde verstoßen und damit nicht nur rechts- sondern auch verfassungswidrig sein.
Wir können Menschenrechtsverstöße in anderen Ländern nur anprangern, wenn wir selbst in deutschen Gefängnissen die Menschrechte und Menschenwürde penibel beachten, was in einem Rechtsstaat wie Deutschland eigentlich eine Selbstverständlichkeit sein sollte.
Knut Steinhäuser
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