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Modernisierung des Familienrechts greift zu kurz

Die FDP fordert weitere Fortschritte für Patchwork- und RegenbogenfamilienDie FDP fordert weitere Fortschritte für Patchwork- und Regenbogenfamilien
26.12.2017

Der Arbeitskreis Abstammungsrecht des Justizministeriums hat Vorschläge zur Neuordnung des Familienrechts vorgelegt. Die Freien Demokraten begrüßen die Fortschritte, stellen aber fest, dass die geplanten Reformen zu kurz greifen. "Die Ablehnung einer rechtlichen Mehrelternschaft halten wir für falsch. Außerdem muss der Rechtsrahmen für die Reproduktionsmedizin verbessert werden", forderte FDP-Vize Katja Suding. Michael Kauch, Vorsitzende der Liberalen Schwulen und Lesben, verdeutlichte, dass wichtige Punkte insbesondere für Regenbogenfamilien weiterhin fehlten.

Suding lobte die Empfehlungen des Arbeitskreises, das Recht auf Kenntnis der eigenen Abstammung besser durchzusetzen, einvernehmliche Elternschaftsvereinbarungen klarer zu regeln und die automatische Mutterschaft für die Ehegattin oder Lebenspartnerin der biologischen Mutter im Rahmen der Reproduktionsmedizin zu ermöglichen. Diese Vorschläge entsprächen den Forderungen der FDP in ihrem Wahlprogramm.

Auch Mehrelternfamilien seien allerdings längst Realität und müssten bei der rechtlichen Elternschaft ermöglicht werden, stellte Suding klar. Darüber hinaus müssten Menschen unabhängig vom Familienstand Zugang zu reproduktionsmedizinischen Angeboten erhalten. "Eizellspenden und nichtkommerzielle Leihmutterschaft sind in vielen Staaten der EU bereits legal und sollten auch in Deutschland unter Auflagen erlaubt werden", hob die FDP-Vize hervor. "Es macht keinen Sinn, die Leihmutterschaft zu Hause zu tabuisieren, wenn die USA und große Teile der EU entsprechende Möglichkeiten bieten und die entstehenden Kinder natürlich anerkannt werden", ergänzte Kauch.

Hintergrund

Der Abschlussbericht des Arbeitskreises sieht unter anderem vor, dass die Partnerin einer lesbischen Mutter bei einem durch die Reproduktionsmedizin erzeugten Kind nicht mehr den Weg der Adoption bestreiten muss, sondern entweder automatisch oder durch ausdrückliche Anerkennung eine Mitmutterschaft erhält. Beim Auskunftsrecht zur eigenen Abstammung dürften Kinder künftig gegen ihren mutmaßlichen Samenspender einen Anspruch auf Klärung der Vaterschaft haben, und nicht mehr nur gegen den rechtlichen Vater. Dafür sollten Samenspender vor möglichen Unterhaltsklagen sicher sein. Die Mehrelternschaft lehnte der Arbeitskreis ab, die Themen Leihmutterschaft und Eizellenspende fassten die Experten gar nicht erst an. (ch)

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