FDPRundfunkgebührenMehreinnahmen gehören den Beitragszahlern
Die Rundfunkgebühren sollen sinken - aber nur um 73 Cent und erst ab 201520.12.2013Die Rundfunkgebühren sollen sinken. In ihrem vorläufigen Bericht fordert die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die monatliche Abgabe um 73 Cent zu senken. Die Regelung kann frühestens von 2015 an gelten. Zu wenig und zu spät, meinen die Liberalen. Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen an diese zurückgegeben werden - und zwar vollständig.
Im Moment liegt die Abgabe bei 17,98 Euro und könnte, so die KEF, auf 17,25 Euro reduziert werden. Sie betrifft jeden zahlenden Haushalt in Deutschland, ebenso Unternehmen, Kirchen und öffentliche Einrichtungen. Darüber zu entscheiden haben die Bundesländer als Rechtsaufsicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Liberalen begrüßen die Empfehlung der KEF. Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP Hamburg und Medienanwalt, stellt aber klar: "Die Ministerpräsidenten müssen sich an ihr Versprechen halten, dass Mehreinnahmen ausschließlich zu unverzüglichen Beitragssenkungen verwendet werden.“ Deshalb dürfe nicht nur die Hälfte der Mehreinnahmen verwendet werden, sondern die Senkung müsse 1 Euro 50 Cent betragen und die Senkung müsse sofort, spätestens ab dem 1. April 2014 gelten.
Länder müssen sich an Versprechen halten
Der Medienanwalt hält die Begründung der KEF, die eine Hälfte zur „Glättung“ der nächsten Periode ab 2017 zu verwenden, für „eindeutig verfassungswidrig“. Das Bundesverfassungsgericht habe für Gebühren bzw. öffentlich-rechtliche Beiträge die sogenannte periodenfremde Berechnung als unzulässig erklärt. Das gelte juristisch für Müllgebühren genauso wie für einen Rundfunkbeitrag.
An die Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert Müller-Sönksen: „Vor der umstrittenen Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag wurde beteuert, dass es zu keinen Mehreinnahmen komme. Für diesen Fall der Mehreinnahmen wurde einhellig versichert, die Beiträge zu senken. An diese Zusage muss sich nun gehalten werden. Die Länder müssen ihr Versprechen einhalten!“
Rundfunkanstalten sind keine Sparkassen
Das findet auch Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Für die FDP kann es nur eine Konsequenz geben: Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen ihnen durch eine spürbare Senkung des Rundfunkbeitrages zurückgegeben werden.“. Auch die überproportionale Belastung einzelner Gruppen von Beitragszahlern, wie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen, könne jetzt aufgrund der Mehreinnahmen beendet werden.
Der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, Thomas Nückel, erklärte: „Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen an diese zurückgegeben werden – und zwar vollständig.“ Die gesamten Mehreinnahmen sollten für eine Beitragssenkung herangezogen werden. Erstens sei eine 'Vorhaltung' von Mehreinnahmen nicht zulässig und keine Aufgabe der Rundfunkanstalten, erläutert Nückel. „Rundfunkanstalten sind keine Sparkassen.“
Zweitens sei zu befürchten, dass die übrigen Mehreinnahmen für künftige Ausgabenwünsche der Anstalten bereits eingepreist werden. Das führe dazu, dass weniger Anreize für die Rundfunkanstalten bestehen, den auch dort dringend notwendigen Sparwillen an den Tag zu legen, befürchtet Nückel.
Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern
Die Rundfunkgebühren sollen sinken - aber nur um 73 Cent und erst ab 2015Die Rundfunkgebühren sollen sinken. In ihrem vorläufigen Bericht fordert die Kommission zur Ermittlung des Finanzbedarfs der Rundfunkanstalten (KEF) die monatliche Abgabe um 73 Cent zu senken. Die Regelung kann frühestens von 2015 an gelten. Zu wenig und zu spät, meinen die Liberalen. Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen an diese zurückgegeben werden - und zwar vollständig.
Im Moment liegt die Abgabe bei 17,98 Euro und könnte, so die KEF, auf 17,25 Euro reduziert werden. Sie betrifft jeden zahlenden Haushalt in Deutschland, ebenso Unternehmen, Kirchen und öffentliche Einrichtungen. Darüber zu entscheiden haben die Bundesländer als Rechtsaufsicht der öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten.
Die Liberalen begrüßen die Empfehlung der KEF. Burkhardt Müller-Sönksen, medienpolitischer Sprecher der FDP Hamburg und Medienanwalt, stellt aber klar: "Die Ministerpräsidenten müssen sich an ihr Versprechen halten, dass Mehreinnahmen ausschließlich zu unverzüglichen Beitragssenkungen verwendet werden.“ Deshalb dürfe nicht nur die Hälfte der Mehreinnahmen verwendet werden, sondern die Senkung müsse 1 Euro 50 Cent betragen und die Senkung müsse sofort, spätestens ab dem 1. April 2014 gelten.
Länder müssen sich an Versprechen halten
Der Medienanwalt hält die Begründung der KEF, die eine Hälfte zur „Glättung“ der nächsten Periode ab 2017 zu verwenden, für „eindeutig verfassungswidrig“. Das Bundesverfassungsgericht habe für Gebühren bzw. öffentlich-rechtliche Beiträge die sogenannte periodenfremde Berechnung als unzulässig erklärt. Das gelte juristisch für Müllgebühren genauso wie für einen Rundfunkbeitrag.
An die Ministerpräsidenten der Bundesländer appelliert Müller-Sönksen: „Vor der umstrittenen Umstellung auf den neuen Rundfunkbeitrag wurde beteuert, dass es zu keinen Mehreinnahmen komme. Für diesen Fall der Mehreinnahmen wurde einhellig versichert, die Beiträge zu senken. An diese Zusage muss sich nun gehalten werden. Die Länder müssen ihr Versprechen einhalten!“
Rundfunkanstalten sind keine Sparkassen
Das findet auch Torsten Herbst, medienpolitischer Sprecher und Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP-Fraktion im Sächsischen Landtag: „Für die FDP kann es nur eine Konsequenz geben: Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen ihnen durch eine spürbare Senkung des Rundfunkbeitrages zurückgegeben werden.“. Auch die überproportionale Belastung einzelner Gruppen von Beitragszahlern, wie beispielsweise Unternehmen mit vielen Filialen, könne jetzt aufgrund der Mehreinnahmen beendet werden.
Der medienpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, Thomas Nückel, erklärte: „Die Mehreinnahmen gehören den Beitragszahlern und müssen an diese zurückgegeben werden – und zwar vollständig.“ Die gesamten Mehreinnahmen sollten für eine Beitragssenkung herangezogen werden. Erstens sei eine 'Vorhaltung' von Mehreinnahmen nicht zulässig und keine Aufgabe der Rundfunkanstalten, erläutert Nückel. „Rundfunkanstalten sind keine Sparkassen.“
Zweitens sei zu befürchten, dass die übrigen Mehreinnahmen für künftige Ausgabenwünsche der Anstalten bereits eingepreist werden. Das führe dazu, dass weniger Anreize für die Rundfunkanstalten bestehen, den auch dort dringend notwendigen Sparwillen an den Tag zu legen, befürchtet Nückel.