01.09.2016Mütter sollen in Zukunft den biologischen Vater angeben müssen. Justizminister Heiko Maas will so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert Maas' Vorschlag: "Die Initiative zur Unterhaltsregelung bei Kuckuckskindern setzt die Anregung des Bundesverfassungsgerichts eher dilettantisch um und trägt wenig zu einer Verbesserung der mitunter schwierigen Sachlage bei." Er warnte, dass dies nicht im Interesse der Kinder sei.
Die geplante Neuregelung beschneide die Persönlichkeitsrechte der Mütter, die unter Androhung von Ordnungsgeld und sogar -haft dazu verpflichtet werden, Details aus ihrem Intimleben zu offenbaren, erläuterte Kubicki. Er führte aus: "Auch die Rechte der Scheinväter werden eingeschränkt, indem diese ihre Ansprüche nach dem Willen des Justizministers nur noch für zwei Jahre, statt wie bislang unbefristet geltend machen können."
Wer gehofft habe, dass die Vorschläge private Schlammschlachten vor Gericht damit der Vergangenheit angehörten, werde enttäuscht, konstatierte der Freidemokrat. Er mahnte: "Die vorgeschlagenen Regelungen sind vielmehr dazu geeignet, gegenseitige Schuldzuweisungen noch zu fördern. Die Leidtragenden könnten bedauerlicherweise – wie so oft – die Kinder sein."
Maas' dilettantische Umsetzung
Wolfgang KubickiMütter sollen in Zukunft den biologischen Vater angeben müssen. Justizminister Heiko Maas will so ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts umsetzen. FDP-Vize Wolfgang Kubicki kritisiert Maas' Vorschlag: "Die Initiative zur Unterhaltsregelung bei Kuckuckskindern setzt die Anregung des Bundesverfassungsgerichts eher dilettantisch um und trägt wenig zu einer Verbesserung der mitunter schwierigen Sachlage bei." Er warnte, dass dies nicht im Interesse der Kinder sei.
Die geplante Neuregelung beschneide die Persönlichkeitsrechte der Mütter, die unter Androhung von Ordnungsgeld und sogar -haft dazu verpflichtet werden, Details aus ihrem Intimleben zu offenbaren, erläuterte Kubicki. Er führte aus: "Auch die Rechte der Scheinväter werden eingeschränkt, indem diese ihre Ansprüche nach dem Willen des Justizministers nur noch für zwei Jahre, statt wie bislang unbefristet geltend machen können."
Wer gehofft habe, dass die Vorschläge private Schlammschlachten vor Gericht damit der Vergangenheit angehörten, werde enttäuscht, konstatierte der Freidemokrat. Er mahnte: "Die vorgeschlagenen Regelungen sind vielmehr dazu geeignet, gegenseitige Schuldzuweisungen noch zu fördern. Die Leidtragenden könnten bedauerlicherweise – wie so oft – die Kinder sein."