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Liberale wollen gegen Ladenöffnungsgesetz klagen

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14.05.2013

Laut dem neuen Thüringer Ladenöffnungsgesetz dürfen Arbeitnehmer im Einzelhandel nur an zwei Samstagen im Monat arbeiten. Für die Liberalen ist diese Regelung nicht hinnehmbar. „Wenn bis zum Dezember keine Korrektur des Ladenöffnungsgesetzes vorliegt, planen wir eine Normenkontrollklage beim Thüringer Verfassungsgericht“, erklärte der FDP-Fraktionsvorsitzende Uwe Barth am Donnerstag nach einem Treffen mit Vertretern der IHK in Erfurt.

Das Gesetz war zum 1. Januar 2012 in Kraft getreten. Es habe bundesweit für Aufsehen gesorgt und den Einzelhandel und deren Beschäftigte „massiv verunsichert“, kritisierte Barth. Auch ein knappes Jahr nach Inkrafttreten bestehe Rechtsunsicherheit im Thüringer Handel.

Probleme bei der Personaleinsatzplanung führten dazu, dass Beschäftigte am Wochenende mehr arbeiten müssten, so Barth. „Der Handel lehnt die aktuelle Regelung des Thüringer Ladenöffnungsgesetzes ab und auch viele Beschäftigte wollen am Samstag arbeiten“, erklärte der Fraktionschef, der sich während seiner Sommertour intensiv damit beschäftigt hat, welche Folgen das Gesetz für den Einzelhandel hat.

Bei einer möglichen Klage könnten die Liberalen auf die Unterstützung der IHK und vieler Betroffener bauen, sagte Barth. Mit ihrer ersten Normenkontrollklage hatte die FDP-Fraktion eine Überarbeitung des umstrittenen Kommunalen Finanzausgleichs durch das Land erreicht. „Wenn die Regierung nicht selbst handeln will, müssen wir sie dazu zwingen“, betonte der FDP-Politiker.

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