21.12.2005FDP-Fraktion

LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER / WOLFF: Mannesmann-Urteil lehrt: Unklare Rechtslage schadet Deutschland

BERLIN. Zu der Entscheidung des Bundesgerichtshofs im sogenannten Mannesmann-Prozess erklären die rechtpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagfraktion, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER, und der Experte für Wirtschaftsrecht der FDP-Bundestagsfraktion, Hartfrid WOLFF:

Der Gesetzgeber muss aus dem Urteil des Bundesgerichtshofs gegen Klaus Esser, Josef Ackermann, Klaus Zwickel und Joachim Funk eine Lehre ziehen: Die Rechtslage für Aufsichtsräte und Vorstände in Deutschland ist unüberschaubar. Der Gesetzgeber und damit die Bundesregierung sind aufgefordert, Rechtsklarheit und Rechtssicherheit für Vorstände, Geschäftsführer und Aufsichtsräte zu schaffen - und zwar im Aktienrecht wie im Strafrecht. Eine Überarbeitung und Konkretisierung der aktienrechtlichen Vorschriften über die Pflichten und Verantwortung von Managern ist dringend erforderlich. Der Untreue-Tatbestand bedarf dringend der Präzisierung.
Je unsicherer die Regelungen sind, desto größer wird das Risiko, in Deutschland in einem Unternehmen Verantwortung zu übernehmen. Bereits heute sind die Haftungsrisiken für Verantwortliche in Aufsichtsräten und Unternehmensleitungen sehr hoch. Dies führt zwangsläufig immer mehr zu Auseinandersetzungen zwischen den Eigentümern, den Aufsichtsbehörden, den Gerichten und den Haftpflichtversicherungen. Durch die Rechtsprechung verwässern die Konturen. Unternehmensrecht ist ein wichtiger Standortfaktor für deutsche Unternehmen. Unklare Regelungen schaden dem Wirtschaftsstandort Deutschland.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
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