LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Konsequenz aus Urteil zum EU-Haftbefehl: Bundestag muss europatauglicher werden
BERLIN. Zu den Reaktionen zum Urteil des Bundesverfassungsgerichts zum Europäischen Haftbefehl erklärt die europapolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion,Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Einen Tag nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, das das deutsche Umsetzungsgesetz zum Haftbefehl für nichtig erklärt hat, sollte die Politik nicht mit Schnellschüssen antworten. Eine ungenügende parlamentarische Auseinandersetzung, technische Mängel und eine beratungsresistente Bundesjustizministerin Brigitte Zypries wurden mit Recht in Karlsruhe gerügt. Nun muss ein erneuter, dieses Mal besonnener und wohlüberlegter Gesetzgebungsvorgang zur Umsetzung des europäischen Rahmenbeschlusses folgen. Die Idee von Bundesjustizministerin Zypries, jetzt in aller Hektik ein neues Gesetz vorzulegen, ist wiederum fahrlässig. Denn dazu bedarf es einer kompetenten Bundesregierung und eines handlungsfähigen Parlaments. Ein Bundestag, der wahrscheinlich kurz vor der Auflösung steht, kann keine intensive und durchdachte Auseinandersetzung gewährleisten. Falls es zu einer Auflösung des Bundestages kommt, sollte sich das Parlament erst im Herbst, dann aber gründlich mit der Materie des EU-Haftbefehls befassen.
Eine Grundgesetzänderung ist völlig unnötig. Wer das Urteil der Karlsruher Richter sorgfältig gelesen hat, der weiß, dass der einfache Gesetzgeber den Rahmenbeschluss umsetzen sowie den Grundrechteschutz gewährleisten kann.
Eines hat das gesamte Verfahren zum EU-Haftbefehl deutlich gemacht. Der Deutsche Bundestag ist nicht europatauglich. Man kann nur hoffen, dass sich die Erkenntnis im Parlament durchsetzt, welchen großen direkten oder indirekten Einfluss Brüsseler Entscheidungen auf die deutsche Gesetzgebung haben. Seit Jahren fordert der Europaausschuss die Einrichtung eines Europabüros in Brüssel, mahnen Europaparlamentarier die Notwendigkeit einer regelmäßigen Europafragestunde im Deutschen Bundestag sowie die Aufstockung des Fachpersonals an, um der herausragenden Stellung des Europaausschusses und seiner Funktion als koordinierender und selektierender Ausschuss europäischer Gesetzesvorhaben gerecht zu werden.
Bettina Lauer
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