LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Keine Privilegierung des Fiskus in der Insolvenz
BERLIN. Zum heute beginnenden Deutschen Insolvenzrechtstag erklärt die rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Die FDP-Fraktion lehnt die Pläne der Bundesregierung ab, dem Fiskus und Sozialversicherungsträgern Vorrechte bei der Gläubigerbefriedigung einzuräumen. Hierdurch wird eine wesentliche Errungenschaft der Insolvenzrechtsreform, der Grundsatz der Gleichbehandlung aller Gläubiger, in Frage gestellt. Die Regelung läuft auf eine krasse Bevorzugung des Fiskus gegenüber allen anderen Gläubigern hinaus. Sie führt zu einer Wiederherstellung des alten Zwei-Klassen-Rechts bei der Gläubigerbefriedigung. Die geplante Privilegierung ist nicht nur rechtlich problematisch, sie ist auch wirtschaftlich unvernünftig. Es ist zu befürchten, dass die Zahl mangels Masse abgewiesener Insolvenzanträge zunehmen wird. Dies hätte negative Folgen für die Sanierung von Unternehmen und die Sicherung von Arbeitsplätzen.
Isabella Pfaff
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