LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Bundesregierung muss Beschluss des Bundestages zur europäischen Beweisanordnung zwingend beachten
BERLIN. Anlässlich der Beratungen des Rates des EU-Justiz- und Innenminister in Brüssel erklärt die stellvertretende Vorsitzende und rechtspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion Sabine LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
Bei den Beratungen der EU-Justiz- und Innenminister über die europäische Beweisanordnung muss die Bundesregierung die Vorgaben des Bundestages beachten. Die europäische Beweisanordung dient der vereinfachten Übermittlung von Beweisen in Strafverfahren innerhalb der EU. Der Bundestag hat 2004 in zwei Anträgen die Bundesregierung aufgefordert, die Zustimmung zu dem Rahmenbeschluss über die europäische Beweisanordnung von einer angemessenen Durchsetzung bestimmter Forderungen abhängig zu machen. Der Rahmenbeschluss soll unter zeitlicher Zusammenführung aller anhängigen Rahmenbeschlüsse im Bereich des Straf- und Strafprozessrechts umgesetzt werden. Damit soll eine Rechtszersplitterung vermieden werden, da es derzeit keine gemeinsamen europäischen Mindeststandards in Strafverfahren gibt. Die Bundesregierung ist daher auch aufgefordert, sich in Europa für eine Harmonisierung des Strafverfahrensrechts, insbesondere der Beschuldigtenrechte einzusetzen. Der Bundestag hat die Bundesregierung darüber hinaus aufgefordert, die in dem Vorschlag enthaltenen Deliktsgruppen präziser zu fassen. Die aktuelle Fassung birgt die Gefahr, dass die Übermittlung von Beweismitteln für die Verfolgung von Taten erfolgt, die im Heimatland des Beschuldigten nicht strafbar sind.
Der Bundestag hat der Bundesregierung damit klar aufgezeigt, wo die Grenzen der Zustimmungsfähigkeit liegen. Die FDP-Bundestagsfraktion fordert die Bundesregierung daher auf, die Stellungnahme des Bundestages während des gesamten Prozesses der Willensbildung auf europäischer Ebene zu berücksichtigen.
Susanne Bühler
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