LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Bundesgerichtshof stärkt Bürgerrechte
LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER: Bundesgerichtshof stärkt Bürgerrechte
Berlin. Zu der Entscheidung des 1. Strafsenats des Bundesgerichtshofs, daß abgehörte Selbstgespräche nicht als Beweisstück vor Gericht verwendet werden dürfen, erklärt die FDP-Sprecherin für Bürgerrechte, SABINE LEUTHEUSSER-SCHNARRENBERGER:
"Das Urteil des Bundesgerichtshofs ergeht ganz im Geiste des Bundesverfassungsgerichtsurteils zum Großen Lauschangriff aus dem Jahre 2004. Es dient der notwendigen Klarstellung, die sich aus den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichtsurteils ergibt.
In diesem Sinne hatte die FDP-Bundestagsfraktion in den Beratungen des Deutschen Bundestages im Juni 2005 weitergehende Änderungsvorschläge eingebracht. Sie wurden von einer Großen Koalition aus Grünen, Union und SPD abgelehnt.
Die FDP wird in einer möglichen Regierungsbeteiligung darauf drängen, Regelungslücken in der Gesetzgebung zu schließen. Das Urteil des Bundesgerichtshofs leistet einen wertvollen Beitrag zur Stärkung der Bürgerrechte."