LENKE: Geringverdienende Frauen doppelt gelackmeiert
BERLIN. Zum Streit um Elterngeld und Kinderbetreuungskosten erklärt die familienpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Ina LENKE:
Wenn die Union durchsetzt, dass künftig auch Alleinverdiener-Familien, bei denen nur ein Partner berufstätig ist, zusätzlich zum Ehegatten-Splitting die Kinderbetreuungskosten steuerlich absetzen können, sind am Ende die gering verdienenden Frauen gleich doppelt gelackmeiert. Will die Bundesregierung wirklich Ernst machen, die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu erleichtern, muss sie Frauen und Männer beim Elterngeld gleich behandeln. Das setzt voraus, dass sie vor der Einführung des Elterngeldes als Erstes die Steuerklasse V endlich abschafft.
Eine Arbeitnehmerin mit 1000 Euro brutto in Steuerklasse V erhält ein Elterngeld von ca. 380 Euro. Bei Steuerklasse 3 hätte sie ein Elterngeld in Höhe von rund 570 Euro. Da das Elterngeld auf der Basis von 67 Prozent vom Netto-Einkommen gewährt werden soll und viele Ehefrauen teilzeitbeschäftigt mit Steuerklasse V sind, werden diese Frauen diskriminiert.
Alleinverdiener-Paare erhalten hingegen durch das Ehegatten-Splitting bis zu 8000 Euro im Jahr. Wenn sie künftig darüber hinaus auch Betreuungskosten steuerlich absetzen können, wären die Doppelverdiener die klaren Verlierer der CDU/CSU-Familienpolitik. Das beweist, dass die CDU/CSU auch weiterhin an ihrer ideologischen Einstellung zum traditionellen Familienbild - Vater arbeitet, Mutter bleibt zu Hause - festhalten will.
Knut Steinhäuser
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