30.11.2005FDP-FraktionInnenpolitik

LAURISCHK: Unterhaltsrechtsreform jetzt überfällig

BERLIN. Zu dem heutigen Urteil des Bundesgerichtshofes zur Anrechenbarkeit des Kindergeldes bei Unterhaltszahlungen für volljährige Kinder erklärt die Familienrechtsexpertin der FDP-Bundestagsfraktion, Sibylle LAURISCHK:

Der Bundesgerichtshof hat die Rechte der Zahlväter gestärkt und dabei ein Mischsystem abgeschafft, welches nur Bürokratie verursacht hat. Er hat dabei aber übersehen, dass volljährige Kinder zwar rechtlich auf eigenen Füßen stehen, trotzdem aber noch von dem anderen Elternteil betreut werden. Diese Leistungen lassen sich nicht mit einem Hinweis auf das Alter des Kindes abtun, sondern sind gelebte Erziehungsleistungen, die ja nicht mit der Volljährigkeit enden.
Dieses Urteil macht erneut deutlich, dass die von der FDP-Fraktion in der letzten Wahlperiode angestoßene Reform des Unterhaltsrechts dringend ist. Justizminsterin Brigitte Zypries sollte diese schnellstens vorlegen.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

1239-laurischk-unterhaltsrechtsreform.pdf

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