LAURISCHK: Änderungen des Zuwanderungsgesetzes haben falsche Zielsetzung
BERLIN. Zu den Plänen der Bundesregierung, das Zuwanderungsgesetz zu ändern, erklärt die Sprecherin für Migration und Integration der FDP- Bundestagsfraktion, Sibylle LAURISCHK:
Die Zielsetzung der geplanten Änderung des Zuwanderungsgesetzes ist falsch. Die weitere Begrenzung von Zuwanderung soll damit erreicht werden. Dabei wird übersehen, dass die Nachzugsvoraussetzung für Ehepartner aus Nicht-EU-Staaten mit dem Mindestalter von 21 Jahren beider Partner dem Grundgesetz nicht entspricht. Die Vorstellung, Scheinehenverhindern zu können, indem der nachziehende Ehegatte die Beweislast trage, dass es sich nicht um eine Scheinehe handle, ist grotesk. Muss der Vollzug der Ehe in Zukunft im Innenministerium erfolgen, oder wie stellt sich Innenminister Schäuble den Nachweis, dass keine Scheinehe vorliegt vor?
Die geplanten Änderungen des Zuwanderungsgesetzes gehen an der Realität von Einwanderung in Deutschland vorbei. Die vorgebliche Fokussierung auf Integration ausschließlich mit Sprachkursen greift zu kurz. Hier ist die Integrationsbeauftragte der Bundesregierung gefragt. Frau Böhmer tritt allerdings nicht mit einem klaren integrationspolitischen Konzept auf die Bühne.
Deutschland braucht eine Debatte aller gesellschaftlichen Gruppen, um Integration nicht nur als Floskel, sondern als Aufgabe der Bürgergesellschaft zu verstehen. Die Voraussetzungen sind Sprachkurse, denn nur wer die deutsche Sprache beherrscht, hat die Möglichkeiten der intensiven Teilnahme am öffentlichen Leben. Allerdings sind die Sprachkurse meist mit zu vielen Teilnehmern und zu vielschichtig besetzt. In kleineren Gruppen und mit klarer Zielvorstellung für den Spracherwerb ließe sich mehr erreichen. Dies ist ohne Einsatz entsprechender finanzieller Hilfen nicht möglich. Die Durchsichtigkeit der Zuwanderungspolitik der großen Koalition wird hier deutlich.
Die FDP-Bundestagsfraktion spricht sich für die Einführung eines Bleiberechts aus. Dies ist schon deshalb notwenig, um eine zunehmende
Abwanderung in die Illegalität zu vermeiden. Zielsetzung einer klaren Zuwanderungspolitik kann nicht die Schaffung weiterer Grauzonen sein, hie bleibt der Innenminister der Antwort schuldig.
Susanne Bühler
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