KUBICKI zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung
Berlin. Zur Debatte um die Vorratsdatenspeicherung erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:
„Die Bundesregierung wäre nicht nur schlecht beraten, sondern auf einem gefährlichen Weg, wenn sie im nationalen Alleingang und dazu noch überhastet eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen würde.
Durch das Urteil des Europäischen Gerichtshofes steht fest, dass die anlasslose Vorratsdatenspeicherung mit den europäischen Grundrechten nicht vereinbar ist. Gleiches gilt auch für das deutsche Verfassungsrecht. Die Große Koalition muss deshalb davor gewarnt und bewahrt werden, erneut verfassungswidrige Gesetze auf den Weg zu bringen, da eine überwältigende Mehrheit der Bürgerinnen und Bürger unseres Landes sich ein solches Vorgehen nicht gefallen lassen würde.
Das Urteil des Europäisches Gerichtshofes macht deutlich, dass die einzig sinnvolle und praktikable Lösung einer Nutzung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung das von der ehemaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger vorgelegte ‚Quick Freeze‘ Verfahren ist.“