11.05.2016FDPRecht

KUBICKI: Urteile nach Homosexuellen-Paragraf annullieren

Berlin. Zur Forderung der Leiterin der Antidiskriminierungsstelle des Bundes, die nach dem früheren Homosexuellen-Paragrafen 175 StGB erfolgten Urteile aufzuheben, erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI:

„Es ist geboten und höchste Zeit, dass die Bundesrepublik sich für das an homosexuellen Männern begangene Unrecht nicht nur formal entschuldigt, sondern auch entsprechende rechtliche Konsequenzen zieht. Vor diesem Hintergrund ist die aktuelle Forderung der Antidiskriminierungsbeauftragten Lüders vollkommen richtig, diejenigen Urteile zu annullieren, die auf dem mittlerweile abgeschafften Paragrafen 175 StGB in der frühen Bundesrepublik gefällt wurden. Die Abgeordneten des Bundestages sind dazu aufgerufen, dieses Unrecht rasch zu korrigieren.

Die hiervon betroffenen etwa 50.000 Männer haben – genauso wie die mittlerweile rehabilitierten homosexuellen Opfer von nationalsozialistischer Verfolgung – ein Recht auf diese Korrektur. Zugleich wäre eine solche Initiative für die Bundesrepublik ein wichtiger Schritt zur Klärung eines schweren historischen Fehlers.“

Social Media Button