KUBICKI: Grundgesetz nicht tangiert
Zur aktuellen Debatte um die „Ehe für alle“ erklärt der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki:
„Die Behauptung aus Reihen der Union, dass die Einführung der ,Ehe für alle‘ mit vollem Adoptionsrecht verfassungswidrig sei, ist ziemlicher Unsinn. Denn Artikel 3 GG schließt eine Diskriminierung auch aufgrund sexueller Orientierung aus – und der verfassungsrechtliche Schutz der Familie nach Artikel 6 ist nicht auf heterosexuelle Lebensgemeinschaften beschränkt. Demnach hat der Gesetzgeber die einfachgesetzliche Möglichkeit, eine entsprechende Regelung einzuführen.
Wir halten die völlige Gleichstellung für richtig und rechtlich geboten. Zweifel haben wir jedoch an der Art und Weise, wie dieses wichtige und – zu Recht – emotionale Thema jetzt aus machttaktischen Erwägungen von der SPD instrumentalisiert wird. Jetzt wäre vielmehr die Möglichkeit, die gesellschaftliche Diskussion in voller Breite und Tiefe zu führen."