KUBICKI-Gastbeitrag: Ranges Entlassung kann nicht über Maas’ Versagen hinwegtäuschen
Berlin. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI schrieb für „Focus Online“ den folgenden Gastbeitrag:
Die Entlassung von Harald Range war am Ende unausweichlich. Seine Demission hat Range letztlich sogar selbst herbeigeführt. Wer in der Ausübung des Weisungsrechts seines Dienstherrn einen unerträglichen Eingriff in die Unabhängigkeit der Justiz sieht, ist nicht mehr zu halten. Zumal wenn es sich um die Aussage eines weisungsgebundenen Generalstaatsanwaltes handelt.
Dass Bundesjustizminister Maas von seinem guten Recht Gebrauch machte, kann aber nicht über sein eigenes Versagen hinwegtäuschen. Maas hat sich rechtens verhalten und doch vieles falsch gemacht.
Wenn der Bundesjustizminister tatsächlich so große Bedenken gegen die Ermittlungen hatte, stellt sich zwangsläufig die Frage, warum er nicht bereits am Anfang der Ermittlungen intervenierte. Es ist schon bemerkenswert, dass er erst eingeschritten ist, als die Ermittlungen in eine ihm nicht genehme Richtung zu laufen drohten.
Einem Bundesjustizminister, der trotz rechtlicher Vorbehalte Ermittlungen gegen Journalisten wegen Landesverrats erst einmal laufen lässt, fehlt angesichts der Sensibilität entweder der politische Instinkt oder die nötige Durchsetzungskraft. Beides würde von einer Überforderung zeugen.
Dabei lenkt die Entlassung Ranges vom wirklichen Problem ab. Denn der eigentliche Skandal liegt im Verhalten unseres obersten Verfassungsschützers, Hans-Georg Maaßen, und des Bundesinnenministers Thomas de Maizière. Maaßen hat mit Billigung des Bundesinnenministers eine Strafanzeige wegen Landesverrats gestellt, obwohl es juristisch mehr als zweifelhaft ist, ob der Straftatbestand auch nur ansatzweise erfüllt ist. Es scheint, als sei die Anzeige vornehmlich als Warnung an den investigativen Journalismus gedacht. Niemand bezweifelt, dass Staatsgeheimnisse geschützt werden müssen. Strafanzeigen dieser Art wirken aber wie ein Einschüchterungsversuch.
Das wiederum zeugt von einem beunruhigenden Grundrechtsverständnis von Verfassungsschutzpräsident und Innenminister. Gerade im Bereich der parlamentarisch nur unzureichend kontrollierten Geheimdienste sollte die Pressefreiheit nämlich auch Staatsinteresse sein.