22.09.2016FDPKirchen und Religionsgemeinschaften

KUBICKI-Gastbeitrag: Den Verfassungsauftrag endlich erfüllen

Berlin. Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende WOLFGANG KUBICKI schrieb für „Tagesspiegel Causa“ den folgenden Gastbeitrag:
    
Um dem Bedeutungsverlust des Religiösen in unserer modernen Gesellschaft auf den Grund zu gehen, müssen wir nicht zwangsläufig die aktuellen Forschungsergebnisse der Religionssoziologie zu Rate ziehen. Gleichwohl ist es auch für den Laien interessant, beispielsweise der sogenannten „Individualisierungsthese“ gedanklich zu folgen, die in etwa besagt, dass man in heutigen Zeiten weder einen klaren Bedeutungsschwund noch einen -zuwachs erkennen könne. Vielmehr würden traditionelle religiöse Praktiken mehr und mehr ersetzt durch religionsähnliche Methoden und Theorien wie Okkultismus, Zen-Meditation, Elfenglaube oder Edelsteinmedizin.

Richten wir unsere Aufmerksamkeit nach diesem transzendentalen Exkurs zurück ins Weltliche, so ist es anhand öffentlich zugänglicher Zahlen gewiss kein Hexenwerk zu erkennen, dass es seit dem Zweiten Weltkrieg in Deutschland einen ungebrochenen Trend zur Konfessionslosigkeit gibt. Waren im Jahre 1950 noch 96,4 Prozent der Deutschen entweder evangelisch oder römisch-katholisch gebunden, so reduzierte sich dieser Anteil auf nur noch rund 56 Prozent im vergangenen Jahr. Seit Anfang der 2000er Jahre sind die Konfessionslosen relativ in der Mehrheit in Deutschland. Es ist absehbar, dass die Zahl der Nicht-Christen die der Christen bald insgesamt übersteigen wird.

Dies kann man abtun, ignorieren und glauben, das habe überhaupt keine Konsequenzen auf unser Verhältnis zur Kirche – sollte man aber nicht. Denn klar sollte auch den früheren Berufskollegen des ehemaligen Limburger „Skandal“-Bischofs Franz-Peter Tebartz-van Elst sein, dass durch diese Entwicklung die Frage immer deutlicher aufs Tapet kommt, wann der Verfassungsauftrag zur Ablösung der Staatskirchenleistungen endlich erfüllt wird.

Die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben in diesem Punkt in ihren Beratungen im Parlamentarischen Rat 1948/49 überparteiliche Einigkeit erzielt. Deshalb reichten sie den entsprechenden Auftrag aus der Weimarer Reichsverfassung an die künftigen Bundestagsabgeordneten einfach weiter. Das Problem ist jedoch, dass der Deutsche Bundestag seit seinem Bestehen 1949 keine entsprechende Initiative ergriffen hat. Noch im vorletzten Jahr erklärte die Bundesregierung in einer Kleinen Anfrage, dass sie kein Interesse daran habe, in Verhandlungen mit den Kirchen über eine Ablösung der Staatsleistungen zu treten. Mit dem schleichenden Bedeutungsverlust der beiden großen christlichen Religionsgemeinschaften steigt jedoch die Wahrscheinlichkeit, dass auch die jahrzehntelang erfolgreiche, kirchliche Lobbyarbeit an Durchschlagskraft verliert.

Es geht um viel Geld, immerhin 510 Millionen Euro allein im vergangenen Jahr – Tendenz steigend. Es geht selbstverständlich um kirchlichen Einfluss, ja natürlich auch um gesellschaftliche Macht und um die gewichtige Frage, inwieweit wir die Trennung von Kirche und Staat zu vollziehen bereit sind. Es geht ausdrücklich nicht um die Frage, ob der sozialen Einrichtung namens Kirche, die Kindergärten, Krankenhäuser oder auch Pflegeheime unterhält, für diese Zwecke Finanzmittel weggenommen werden. Dieses Geld wird nämlich unabhängig von den Staatskirchenleistungen zusätzlich an die Kirchen entrichtet.

Seit ungefähr zwei Jahrhunderten werden diese staatlichen Zahlungen geleistet, als Entschädigung für – zum Teil bis in die Reformationszeit reichende – Enteignungen von Kirchenbesitz. Es wäre jetzt wirklich an der Zeit, diese komplexe historische Verstrickung so transparent und nachvollziehbar wie möglich zu entwirren und den Verfassungsauftrag zu erfüllen. Hierfür könnte man eine Kommission beim Bundesfinanzministerium ins Leben rufen, die zunächst in einer Art Eröffnungsbilanz die einst verstaatlichten Kirchengüter zu bewerten hätte. Anschließend müsste sie die Summe der an die Kirchen gezahlten Leistungen ermitteln. Hieran könnte dann abgelesen werden, ob überhaupt – und wenn ja, wie viel – staatliches Geld als Restbetrag an die Kirchen gezahlt werden müsste.

Zwar ist der Bund selbst nicht Schuldner der Staatskirchenleistungen, sondern die Länder. Gleichwohl wäre es – gerade im Sinne der Steuerzahler – sachgerecht, wenn sich die betroffenen Länder mit dem Bund auf eine solche Regelung einigen könnten. Dann könnte dieses Kapitel endlich geschlossen werden.

 

Social Media Button