KOPPELIN: Vorwürfe gegen FDP-Bundestagsfraktion sind haltlos
BERLIN. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Bundestagsfraktion, Jürgen KOPPELIN, erklärt:
Die in der Leipziger Volkszeitung unterstellte Vermutung über Finanztransaktionen der FDP-Bundestagsfraktion an die Bundespartei in Höhe von drei Millionen Euro für den Bundestagswahlkampf 2002 ist falsch. Eine solche Finanztransaktion hat es nicht gegeben. Die FDP-Bundestagsfraktion hält sich strikt an die Regelung des Abgeordnetengesetzes, das in § 50 Abs. 4 Satz 2 festlegt, dass eine Verwendung der Geld- und Sachleistungen aus dem Bundeshaushalt für Parteiaufgaben unzulässig ist.
Die Rechnung der Fraktion wird jährlich von einer im Benehmen mit dem Bundesrechnungshof bestellten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft auf die Einhaltung der gesetzlichen Verpflichtungen geprüft. Die Rücklagen der Fraktion sind mittelfristig angelegt, werden marktüblich verzinst und sind abgesichert. Im Rahmen dieser Finanzanlagen hat die Fraktion 1996/1998 für investive Zwecke ein an diesen Kriterien ausgerichtetes, voll besichertes und stets pünktlich bedientes Darlehen an die Liberal Vermögensverwaltungsgesellschaft mbH in Höhe von 5,2 Millionen DM gegeben.
Auch aus dem jüngsten Testat der Wirtschaftsprüfer der Fraktion, das als Unterrichtung des Bundestagspräsidenten mit der geprüften Rechnung der Fraktionen des Deutschen Bundestages in der Bundestagsdrucksache 14/9943 vom 11.09.2002 veröffentlicht wurde, wird ersichtlich, dass das Finanzwesen der FDP-Bundestagsfraktion wie in den Vorjahren in voller Übereinstimmung mit der Rechtslage steht. Die Richtigkeit dieser Angaben kann jederzeit erneut geprüft werden.
Isabella Pfaff - Telefon (030) 227 52388 - pressestelle@fdp-bundestag.de