KOPP: Kartellamtsentscheidung stärkt Wettbewerb auf dem Gasmarkt
BERLIN. Zur Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes gegen die langfristigen Gaslieferverträge von E.ON-Ruhrgas erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:
Die heutige Untersagungsverfügung des Bundeskartellamtes ist notwendig, längst überfällig und wird von der FDP-Bundestagsfraktion uneingeschränkt unterstützt.
Die gegenwärtige Vertragsgestaltung der großen Ferngasgesellschaften - E.ON-Ruhrgas ist hier nur der bedeutendste Akteur - mit ihrer langfristigen und häufig vollständigen Bedarfsdeckung der Weiterverteiler steht effektivem Wettbewerb auf dem Gasmarkt diametral entgegen. Ohne kürzere Laufzeiten und geringere Bedarfsdeckung stellen diese Verträge lediglich Instrumente der Marktabschottung dar und zementieren ohnehin bestehende Monopolstrukturen.
Es ist insbesondere zu begrüßen, dass sich das Kartellamt nicht auf weitere Kungelrunden mit E.ON-Ruhrgas eingelassen, sondern nunmehr Fakten geschaffen hat. Der angekündigten Klage des Unternehmens gegen die heutige Verfügung sehe ich persönlich sehr gelassen entgegen, die Argumentation der Wettbewerbshüter ist hier sehr schlüssig. Es bleibt zu hoffen, dass die entsprechende gerichtliche Klärung jetzt schnell erfolgt, damit endlich zumindest diese wettbewerbshemmende Baustelle auf dem deutschen Gasmarkt geschlossen werden kann.
Darüber hinaus aber müssen auch die anderen Problemfelder in diesem Bereich endlich angegangen werden und aus den Monopolstrukturen wettbewerbliche Marktstrukturen erwachsen. Hierzu muss über die Öl-Gas-Preisbindung auf dem Binnenmarkt nachgedacht, das im Energiewirtschaftsrecht vorgesehene Entry-Exit-Modell zügig umgesetzt und die Anreizregulierung auch für die Gasnetze wettbewerbsförderlich ausgestaltet werden. Trotzdem stellt dieser erste Schritt eine gute Nachricht für die Gaskunden in Deutschland dar.
Knut Steinhäuser
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