21.09.2005FDP-FraktionEnergiepolitik

KOPP: Kartellamt muss hart bleiben - keine faulen Kompromisse mit Gasmonopolisten

BERLIN. Zum Auslaufen des Ultimatums des Bundeskartellamtes, mit dem die großen deutschen Gasversorger zur Abkehr von langfristigen Lieferverträgen im deutschen Gasmarkt gezwungen werden sollen, erklärt die energiepolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Die deutschen Energiemärkte leiden unter wettbewerbsfeindlichen Oligopolstrukturen. Dies ist im Gasbereich insbesondere der rot-grünen Ministererlaubnis für die Fusion von E.on und Ruhrgas zu verdanken, die seinerzeit aus guten Gründen vom Bundeskartellamt verboten worden ist.
Die Ergebnisse dieser Politik zur Schaffung "nationaler Monopolisten" sind seither auf den Gasrechnungen der deutschen Verbraucher und Unternehmen zu besichtigen. Auch die gegenwärtige Haltung von E.on-Ruhrgas in der Auseinandersetzung mit den Wettbewerbshütern über die Ausgestaltung der Gaslieferverträge erinnert eher an eine Bazarökonomie als an eine Wettbewerbswirtschaft auf klarer, ordnungspolitischer Grundlage.
Die FDP hat die Position des Bundeskartellamtes in dieser Frage immer unterstützt, deshalb kann es aus unserer Sicht auch nur eine Lösung geben:
Entweder die großen Gasversorger folgen künftig den vernünftigen Vorschlägen des Bundeskartellamtes zur Vertragsgestaltung (kürzere Vertragslaufzeiten bei geringerer Bedarfsdeckung) oder aber das Kartellamt muss das gesamte wettbewerbsrechtliche Instrumentarium ausschöpfen, um die Unternehmen zu mehr Wettbewerb zu zwingen.
Die Drohungen einzelner Unternehmen mit gerichtlichen Auseinandersetzungen sollte man dagegen gelassen abwarten. Noch entscheiden in Deutschland die Wettbewerbsbehörden und nicht die großen Konzerne über ordnungspolitische Rahmenbedingungen.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

987-kopp-gasmonopolisten_2.pdf

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