30.09.2005FDP-FraktionVerbraucherschutz

KOPP: Bahnkunden sind keine Bittsteller

BERLIN. Zur Bilanz der Deutschen Bahn im Hinblick auf ihre Erfahrungen mit den nunmehr seit einem Jahr gültigen Entschädigungsregeln für Verspätungen im Fernverkehr ("Kundencharta") erklärt die verbraucherpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Gudrun KOPP:

Die gegenwärtigen Entschädigungsregeln der Deutschen Bahn AG ("Kundencharta") haben den Status der Bahnkunden als weitgehend rechtlose Bittsteller lediglich zementiert. Dass sich diese Regeln aus Sicht des Monopolisten Bahn bewährt haben sollen, kann deshalb niemanden überraschen, entbinden sie doch das Unternehmen - mit tatkräftiger Unterstützung der grünen Verbraucherministerin Renate Künast - von der Pflicht, sich den gleichen Haftungsregeln zu unterwerfen, die auch für andere Unternehmen gelten.
Es ist aber nicht zuletzt rechtsstaatlich bedenklich, dass der Bund als Eigentümer es allein der Bahn überlässt, welche Rechte sie ihren Fahrgästen einräumen will. Die "Kundencharta" der Deutschen Bahn AG ist deshalb unzureichend, weil sie letztlich doch nur eine weitere Kulanzregelung darstellt, bei der den Fahrgästen nicht etwa gesetzlich fundierte Rechte eingeräumt werden, sondern lediglich vom Unternehmen gewährte und unzureichende Entschädigungsansprüche. Solange aber der Monopolist Bahn sich nicht von uralten Sonderrechten, wie der vollständigen Haftungsfreistellung gemäß Eisenbahnverkehrsverordnung (EVO), verabschiedet, werden auch die Verbraucher und ihre Bedürfnisse nicht an erster Stelle stehen. Die Position der FDP ist deshalb klar:
Die Bahn muss sich endlich dem Wettbewerb stellen und den gleichen Haftungsregeln unterwerfen wie andere Unternehmen auch. Die Gewährleistungspflichten müssen deshalb im Bürgerlichen Gesetzbuch verankert werden, die Sonderstellung der Bahn beendet werden.

Bettina Lauer
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

1005-kopp-db_kundencharta.pdf

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