FDPErbschaftsteuer

Konzept der Erbschaftsteuer überdenken

Christian LindnerChristian Lindner regt an, prinzipiell über das Konzept dieser Steuer nachzudenken
18.12.2014

Das Bundesverfassungsgericht hat der Bundesregierung aufgetragen, die Erbschaftsteuer neu zu regeln. Die Richter gestanden dem Gesetzgeber bei der Neuregelung einen weitreichenden Gestaltungsspielraum zu. "Es steht ihm frei, an seiner bisherigen Befreiungskonzeption festzuhalten und allein die beanstandeten Punkte zu korrigieren", sagte Gerichtsvizepräsident Ferdinand Kirchhof. Er könne die Erbschaftsteuer auch völlig neu strukturieren. Die Liberalen hätten da auch schon Vorschläge. FDP-Chef Christian Lindner regt an, prinzipiell über das Konzept dieser Steuer nachzudenken: „Ein Reformschritt könnte sein, die Erhebung auf die Länder zu übertragen.“

Christian Lindner stellt zunächst einmal mehr klar: "Die Familienbetriebe verdienen Respekt und Schutz statt neuer Belastungen. Sie sind die tragende Säule der deutschen Wirtschaft." Daher mahnt er mit Blick auf die anstehende Neuregelung: "Eine Reform der Erbschaftsteuer darf nicht die Leistungsträger unseres Landes ins Rückenmark treffen." Er erinnert daran, dass die Betriebsvermögen von Familienbetrieben und mittelständischen Unternehmen nicht auf dem Konto liegen, sondern in Maschinen und Liegenschaften stecken. Die Betriebsübergabe zwischen den Generationen dürfe nicht zur Existenzfrage des Unternehmens werden.

Der Liberale gibt auch zu bedenken: „Das Bundesverfassungsgericht hat betont, dass der Schutz von Familienunternehmen und Arbeitsplätzen grundsätzlich einen legitimen Grund darstellt, um Betriebe teilweise oder vollständig von der Erbschaftsteuer zu befreien. Das muss die Große Koalition berücksichtigen.“

Für FDP-Vize Wolfgang Kubicki ist das Urteil "ein Glückstag für eine Vielzahl von kleinen und mittleren familiengeführten Betrieben", denn ihnen habe Karlsruhe die erbschaftsteuerliche Entlastung als verfassungsgemäß bestätigt. Der Liberale spricht sich dafür aus, grundsätzlich darüber nachzudenken, "ob auf die Erbschaftsteuer nicht ganz verzichtet werden muss". Schließlich beinhalte sie eine weitere Versteuerung bereits versteuerten Einkommens. Dies sei ungerecht gegenüber denjenigen, die für ihre Familien durch Konsumverzicht Vermögen aufbauen würden.

Mittelständische Unternehmenskultur schützen und bewahren

Auch FDP-Finanzpolitiker Volker Wissing findet das Urteil nachvollziehbar: "Die Bürger dürfen nicht zu den steuerlichen Melkkühen der Nation degradiert und gegenüber Unternehmen willkürlich benachteiligt werden." Das gelte auch bei der Erbschaftsteuer. Er fordert die Union und die SPD auf, die Erbschaftsteuer so auszugestalten, dass sie den Anforderungen des Verfassungsgerichts genügt. "Das darf aber auf keinen Fall zu einer Ausrede für Steuererhöhungen werden. Vielmehr sollte das Urteil genutzt werden, die Bürger steuerlich zu entlasten", mahnt er.

Er findet ohnehin: "Die Erbschaftsteuer in ihrer heutigen Form ist ohnehin keine Gerechtigkeits-, sondern eher eine Strafsteuer. Beschäftigte die ihr ganzes Leben über gearbeitet und gespart haben, werden nach ihrem Tod noch einmal abkassiert. Auch ein Staat sollte gönnen können." Wissing möchte eine Erbschaftsteuer, die sowohl den Belangen der Bürger, als auch der Unternehmen Rechnung trägt. "Gerade Familienbetriebe, die von einer Generation auf die andere übergehen, sind ein Rückgrat der deutschen Wirtschaft und ein wichtiger gesellschaftspolitischer Stabilitätsanker. Dieser darf nicht leichtfertig aufs Spiel gesetzt werden."

Familienunternehmen brauchen Rechtsicherheit

Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Fraktion in Niedersachsen, Jörg Bode, fordert seine Landesregierung auf, schnelle eine Neuregelung der Erbschaftssteuer auf den Weg zu bringen. „Viele Familienunternehmen in Niedersachsen bereiten sich auf den Generationenwechsel vor und brauchen Rechtssicherheit. Der Spielraum des Karlsruher Urteils muss voll ausgeschöpft werden. Kleine und mittlere Unternehmen müssen vollständig von der Erbschaftssteuer ausgenommen werden“, fordert der FDP-Fraktionsvize.

Er möchte einen Gesetzentwurf, der "bestmögliche Bedingungen für kleine und mittlere Unternehmen in Niedersachsen und deren zahlreiche Arbeitnehmer schafft.“ Die FDP-Fraktion setze sich schon seit Längerem dafür ein, dass die Länder die Höhe der Erbschaftssteuer selbst festlegen können. Dann könnte Niedersachsen mit einem niedrigen Steuersatz Bode zufolge Familienunternehmen aus ganz Deutschland anziehen und für Wachstum und Beschäftigung in Niedersachsen sorgen – nachhaltiger und wirksamer als jede millionenschwere Förderbürokratie.

Duin möchte die Erbschaftsteuer ganz abschaffen

Bayerns FDP-Landesvorsitzender Albert Duin meint: "Wenn Betriebsvermögen nicht länger von der Erbschaftssteuer verschont werden dürfen, muss die Erbschaftssteuer komplett abgeschafft werden. Eine Teilverstaatlichung von Familienunternehmen, wie sie SPD-Politiker fordern, wäre der Einstieg in den Sozialismus und würde Deutschland ruinieren."

Es leuchte ein, dass die Ungleichbehandlung von Betriebs- und Kapitalvermögen verfassungswidrig ist, sagt Duin. Die Konsequenz dürfe aber nicht sein, dass der Staat Ressourcen aus Unternehmen absaugt, die diese für Investitionen und zum Erhalt von Arbeitsplätzen brauchen, stellt er klar. "Deshalb ist die Erbschaftssteuer gänzlich abzuschaffen. Das vererbte Vermögen wurde ohnehin schon versteuert und hat somit bereits dem Gemeinwohl gedient."

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