KOLB: Verabschiedung des ADG-Gesetzentwurf vor allem aus taktischen Gründen
BERLIN. Zu der abschließenden Beratung des Gesetzes zur Umsetzung europäischer Antidiskriminierungsrichtlinien im Deutschen Bundestag erklärt der sozialpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich KOLB:
Der Gesetzentwurf der rot-grünen Koalitionsfraktionen zur Umsetzung der EU-Antidiskriminierungsrichtlinien schießt weit über das Ziel hinaus und ist untauglich, die gesetzten Ziele zu erreichen. Trotz der rund 40 Änderungen im ursprünglichen Gesetzestext stellen die Vorschriften zum Zivil-und Arbeitsrecht nach wie vor einen schweren, nicht zu rechtfertigenden Eingriff in den Grundsatz der Vertragsfreiheit dar. Die FDP-Fraktion fordert eine 1:1 Umsetzung der EU-Richtlinien, nicht weniger, aber auch nicht mehr.
Es scheinen vor allem taktische Überlegungen zu sein, die die Regierungskoalition bewogen haben, den Gesetzentwurf in der heutigen Sitzung des Deutschen Bundestages zu beraten. Auch wenn er mit der Mehrheit der rot-grünen Stimmen im Plenum beschlossen wird, so ist heute auch klar, dass der so verabschiedete Gesetzentwurf niemals wirklich Gesetz werden wird. Dafür sorgen die Mehrheitsverhältnisse im Deutschen Bundesrat. Und das ist auch gut so.
Sollte es im Falle von vorgezogenen Neuwahlen im Herbst zu einer anderen Mehrheit im Deutschen Bundestag kommen, so wird diese sich unverzüglich an die Arbeit machen und einen Gesetzentwurf vorlegen, der den EU-Richtlinien entspricht und deren 1:1-Umsetzung beinhaltet.
Knut Steinhäuser
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