11.07.2012FDP-FraktionMenschenrechte und humanitäre Hilfe

KOBER: Urteil gegen Kloster Mor Gabriel verunsichert religiöse Minderheiten

BERLIN. Zum Urteil des türkischen Kassationsgerichts gegen das syrisch-orthodoxe Kloster Mor Gabriel erklärt der Menschenrechtsexperte der FDP-Bundestagsfraktion Pascal KOBER:

Das Urteil des Kassationsgerichts gefährdet nicht nur das Kloster Mor Gabriel, sondern zugleich auch die Religion und Kultur der gesamten syrisch-orthodoxen Minderheit in der Türkei. Darüber hinaus bewirkt das Urteil und insbesondere der vorangegangene unklare Umgang mit Beweismitteln eine zutiefst zu bedauernde Verunsicherung aller religiösen Minderheiten in der Türkei und beeinträchtigt somit auch die Bewahrung und Akzeptanz der dortigen religiösen Vielfalt.

Wir ermutigen nun das Kloster, eine Klage beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einzureichen. Denn nach Verkündigung des Urteils durch das Kassationsgericht ist der innerstaatliche Rechtsweg in der Türkei erschöpft, womit der Weg für eine Klage vor dem EGMR frei ist.

Es gehört untrennbar zur Religionsfreiheit religiöser Minderheiten, in der Lage zu sein, Traditionen zu pflegen und religiöse Wirkungsstätten wie das Kloster Mor Gabriel zu unterhalten. Denn mit solchen Stätten steht und fällt das geistliche Leben von Glaubensgemeinschaften.

Die FDP-Bundestagsfraktion sieht das Urteil des Kassationsgerichts daher kritisch. Es bestätigt unsere Befürchtungen, die wir auch in einem Antrag der Regierungsfraktionen zum Ausdruck gebracht, den der Bundestag im Juni verabschiedet hat. Bereits in der vergangenen Legislaturperiode haben wir in einem Antrag angemahnt, den Schutz des 1600 Jahre alten Klosters Mor Gabriel sicherzustellen.
551-kober-urteil_gegen_kloster_mor_gabriel_12.pdf

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