FDP-FraktionWasserversorgung

Keine Privatisierung durch die Hintertür

30.06.2013

Die Stiftung Warentest ist sich sicher: Trinkwasser ist in Deutschland besser als manches Mineralwasser. Viele Bürger trinken lieber Wasser aus dem Hahn als Mineralwasser aus der Flasche, weil es gut schmeckt, unbedenklich und preisgünstig ist. Traditionell liegt in deutschen Städten und Gemeinden die Wasserversorgung in der Hand kommunaler Stadtwerke. Dementsprechend groß war vielerorts die Entrüstung, als das Gerücht die Runde machte, dass „Brüssel jetzt die deutsche Trinkwasserversorgung zwangsprivatisieren“  wolle.

Tatsächlich wird derzeit in Brüssel ein sogenannter Richtlinien-Entwurf des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates über die Konzessionsvergabe verhandelt. Dieser Entwurf zielt darauf ab, bei der Vergabe von Konzessionen durch die öffentliche Hand, also der Übertragung von kommunalen Aufgaben, mehr Rechtssicherheit und Transparenz zu schaffen. Michel Barnier, EU-Kommissar für den Binnenmarkt, will damit Möglichkeiten zu Vetternwirtschaft und Korruption im öffentlichen Sektor einschränken. Dies dient nicht nur der Rechtssicherheit, sondern ist auch im Interesse der Bürger und Steuerzahler, beziehungsweise der Gebührenzahler. Deshalb unterstützt die schwarz-gelbe Koalition grundsätzlich die Ziele dieser Richtlinie.

Die Wasserversorgung kann in kommunaler Hand bleiben

Unstreitig war und ist es für die schwarz-gelbe Koalition und die von ihr getragene Bundesregierung, dass die staatliche Organisationshoheit und das Selbstverwaltungsrecht der Kommunen gewahrt bleiben. Hierfür haben wir uns von Anfang an und mit Erfolg starkgemacht. Entgegen anderslautenden Berichten in der Presse bleibt die Wahlfreiheit der Kommunen ausdrücklich bestehen; es besteht kein Zwang zur Privatisierung, auch nicht „durch die Hintertür“.

Zudem bleibt die kommunale Zusammenarbeit zwischen benachbarten Städten und Gemeinden weiterhin möglich. Richtig ist, dass es im Richtlinienentwurf bis vor Kurzem Detailprobleme gab, die aus deutscher Sicht behoben werden mussten. Beispielsweise bestand die Gefahr, dass sogenannte „Mehr-Sparten-Stadtwerke“ die Wasserversorgung in eine eigene Gesellschaft auslagern müssten, was zu unnötigen Bürokratiekosten geführt hätte. Die FDP hat sich erfolgreich dafür eingesetzt, dass hierbei nun mehr in der Richtlinie die Position der deutschen Kommunen in vollem Umfang übernommen wird.

Die Trinkwasserversorgung kann also, wo immer das gewünscht ist, weiter in kommunaler Hand bleiben. Die Besorgnis, dass es durch die Konzessionsrichtlinie zu einer Zwangsprivatisierung der Wasserversorgung in unseren Städten und Gemeinden kommen könnte, war und ist unbegründet. Der Sturm der Entrüstung ist der sprichwörtliche Sturm im Wasserglas.

(von Tina Wender: Erschienen in der elde 2/13)

Diesen Artikel:

Ähnliche Artikel:

Social Media Button