16.04.2014Nationale Alleingänge seien keine Lösung für die Vorratsdatenspeicherungsproblematik, warnte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Unionspolitiker hatten sich zuvor entschlossen gezeigt, an der VDS festzuhalten – notfalls auch mit einer deutschen Regelung. Kubicki appellierte an die Große Koalition, nicht erneut ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg zu bringen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für unvereinbar mit europäischen Grundrechten und damit für ungültig erklärt hatte, geht in der Großen Koalition die Debatte weiter. Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl erklärte: „Die Vorratsdatenspeicherung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss.“ CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hatte sogar einen nationalen Alleingang ins Spiel gebracht.
Für den stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki steht fest: „Die Bundesregierung wäre nicht nur schlecht beraten, sondern auf einem gefährlichen Weg, wenn sie im nationalen Alleingang und dazu noch überhastet eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen würde.“ Der Europäische Gerichtshof habe die Position der FDP in der Causa VDS bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei weder mit der europäischen Grundrechtecharta noch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Der Liberale zeigte sich überzeugt, dass sich die Bürger einen erneuten Vorstoß der GroKo nicht gefallen lassen würden.
Die liberale Alternative zur anlasslosen, massenhaften Speicherung der Daten heißt ‚Quick Freeze‘. Das von der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgearbeitete Verfahren erlaubt die kurzzeitige Speicherung der Kommunikationsdaten, für den Fall, dass ein konkreter Verdacht für eine Straftat besteht. Kubicki betonte, dass auch das EuGH-Urteil nahelege, dass dies „die einzig sinnvolle und praktikable Lösung einer Nutzung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung ist“.
Keine nationalen Alleingänge bei VDS
Wolfgang Kubicki warnt die Große Koalition vor einem erneuten Versuch, die VDS durchzudrückenNationale Alleingänge seien keine Lösung für die Vorratsdatenspeicherungsproblematik, warnte FDP-Vize Wolfgang Kubicki. Unionspolitiker hatten sich zuvor entschlossen gezeigt, an der VDS festzuhalten – notfalls auch mit einer deutschen Regelung. Kubicki appellierte an die Große Koalition, nicht erneut ein verfassungswidriges Gesetz auf den Weg zu bringen.
Nachdem der Europäische Gerichtshof die Vorratsdatenspeicherungsrichtlinie für unvereinbar mit europäischen Grundrechten und damit für ungültig erklärt hatte, geht in der Großen Koalition die Debatte weiter. Der CSU-Abgeordnete Hans-Peter Uhl erklärte: „Die Vorratsdatenspeicherung kommt so sicher wie das Amen in der Kirche, weil sie kommen muss.“ CDU-Innenpolitiker Wolfgang Bosbach hatte sogar einen nationalen Alleingang ins Spiel gebracht.
Für den stellvertretenden FDP-Vorsitzenden Wolfgang Kubicki steht fest: „Die Bundesregierung wäre nicht nur schlecht beraten, sondern auf einem gefährlichen Weg, wenn sie im nationalen Alleingang und dazu noch überhastet eine Regelung zur Vorratsdatenspeicherung auf den Weg bringen würde.“ Der Europäische Gerichtshof habe die Position der FDP in der Causa VDS bestätigt: Die anlasslose Vorratsdatenspeicherung sei weder mit der europäischen Grundrechtecharta noch mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar. Der Liberale zeigte sich überzeugt, dass sich die Bürger einen erneuten Vorstoß der GroKo nicht gefallen lassen würden.
‚Quick Freeze‘-Verfahren auf den Tisch
Die liberale Alternative zur anlasslosen, massenhaften Speicherung der Daten heißt ‚Quick Freeze‘. Das von der damaligen Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgearbeitete Verfahren erlaubt die kurzzeitige Speicherung der Kommunikationsdaten, für den Fall, dass ein konkreter Verdacht für eine Straftat besteht. Kubicki betonte, dass auch das EuGH-Urteil nahelege, dass dies „die einzig sinnvolle und praktikable Lösung einer Nutzung von Kommunikationsdaten zur Verbrechensbekämpfung ist“.
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