28.06.2005FDP-FraktionGesundheitspolitik

KAUCH: Sterbenden und Schwerstkranken im Gesundheitswesen eine Priorität einräumen

BERLIN. Zur heutigen Übergabe des Zwischenberichtes "Palliativmedizin und Hospizbewegung" der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" an den Bundestagspräsidenten erklärt der FDP-Obmann in der Kommission, Michael KAUCH:

Die FDP will den Ausbau der schmerz- und leidmindernden Palliativmedizin und der Hospize. Schweres Leiden muss erträglicher gemacht und ein menschenwürdiges Sterben ermöglicht werden. Wir sehen hier eine ethisch begründete Priorität der Gesundheitspolitik: die Konzentration knapper Mittel auf die Schwächsten.
Der Ausbau gerade der ambulanten Palliativmedizin wird zu Einsparungen im stationären Bereich führen. Dennoch ist insgesamt mit einer Kostensteigerung zu rechnen. Gleichzeitig ist die Grenze der Belastbarkeit der Beitragszahler erreicht. Wenn der Ausbau der Palliativmedizin nicht Wunschdenken eines Kommissionsberichtes bleiben soll, muss die Politik den Mut haben, im Interesse Schwerstkranker auch Leistungseinschränkungen oder Selbstbeteiligungen an anderer Stelle des Gesundheitswesens vorzunehmen. Die FDP ist dazu bereit.
Besonders wichtig ist der FDP der Ausbau der ambulanten Palliativversorgung - unterstützt durch interdisziplinäre Palliative Care Teams-, die Verbesserung der Ausbildung von Medizinern und Pflegepersonal sowie die Herausnahme der Palliativmedizin aus dem Fallpauschalen-System der Krankenhausfinanzierung.
Abweichend von der Mehrheit der Enquete-Kommission sind die FDP-Mitglieder der Auffassung, dass die Eigenfinanzierung der Hospize von mindestens 10 Prozent nicht weiter abgesenkt werden sollte. Denn die Notwendigkeit, Spenden einzuwerben, verankert die Hospize in der Bürgerschaft und macht sie auch unabhängiger von Entscheidungen anderer Akteure des Gesundheitswesens.
Die FDP-Mitglieder der Kommission befürworten die Diskussion um eine unbezahlte Arbeitsfreistellung zur Pflege sterbender Angehöriger. Vor einer endgültigen Entscheidung müssen aber die Erfahrungen aus Österreich genauer evaluiert werden. Wenn man sich für eine solche "Familienkarenz" wie in Österreich entscheidet, sollte sie in jedem Fall im Dialog mit den Arbeitgebern entwickelt werden. Denn betriebliche Interessen sind mit denjenigen, die Sterbebegleitung leisten, möglichst in Einklang zu bringen. Daher lehnen wir auch den Vorschlag der Enquete-Kommission ab, dass eine reine Information des Arbeitnehmers genügen soll, um in "Familienkarenz" zu gehen. Eine Abwägung mit zwingenden betrieblichen Gründen muss möglich sein. Kosten aus der "Familienkarenz" dürfen in keinem Fall den Arbeitgebern aufgebürdet werden. Auch der vorgeschlagene Bezug von Arbeitslosengeld II während der "Familienkarenz" muss unseres Erachtens mangels Vermittelbarkeit ausscheiden.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

Social Media Button