06.11.2005FDP-FraktionGesundheitspolitik

KAUCH: Politik muss für mehr Selbstbestimmung am Lebensende jetzt handeln

BERLIN. Anlässlich der heute beginnenden "Woche für die Selbstbestimmung" erklärt der Medizinethik-Experte der FDP-Bundestagsfraktion, Michael KAUCH:

Für die FDP-Bundestagsfraktion steht auch in der letzten Lebensphase die Selbstbestimmung des Einzelnen im Vordergrund. Dabei sind Fürsorge durch optimale Leid mindernde Versorgung auf der einen Seite und Selbstbestimmung bei Entscheidungen über das eigene Leben kein Widerspruch, wie es in der Debatte um Sterbehilfe oft suggeriert wird. Die FDP-Bundestagsfraktion sieht sowohl bei der Versorgung mit Leid mindernder Palliativmedizin Handlungsbedarf, als auch beim juristischen Rahmen.
Den Ankündigungen von Gesundheitsministerin Ulla Schmidt für ein 250 Millionen-Euro-Programm zum Ausbau der palliativmedizinischen Versorgung müssen nun Taten folgen. Es bleibt zu hoffen, dass die neue Koalition in ihrer Sparrunde diesen Vorschlag nicht sofort wieder einkassiert. Nach Auffassung der FDP muss die Palliativmedizin eine Priorität der Gesundheitspolitik werden. Wir sind bereit, Mittel für die Schwächsten auch zu Lasten anderer Sektoren des Gesundheitswesens bereit zu stellen. Dabei wird gerade der Ausbau der ambulanten Palliativmedizin zu Einsparungen im stationären Bereich führen.
Vorrangig ist der Aufbau von Palliative Care Teams zur Unterstützung der ambulanten Versorgung, die Verbesserung der Ausbildung der Mediziner und Pflegekräfte sowie die Herausnahme der Palliativmedizin aus dem Fallpauschalen-System der Krankenhausfinanzierung.
Gleichzeitig müssen die Möglichkeiten der Bürger gestärkt werden, Verfügungen für den Fall zu treffen, dass sie einmal nicht mehr selbst über
medizinische Maßnahmen entscheiden können. Der Deutsche Bundestag muss in dieser Wahlperiode die längst überfällige Entscheidung über die Stärkung von Patientenverfügungen treffen. Dabei müssen Verfügungen für alle Krankheiten und Krankheitsphasen ermöglicht werden - etwa auch für das Wachkoma. Nur so können Zwangsbehandlungen gegen den Willen des Patienten ausgeschlossen werden. Außerdem muss die Rolle des Vormundschaftsgerichtes zurückgedrängt werden, wenn Arzt, Betreuer und Angehörige Konsens über die Auslegung des schriftlich dokumentierten Patientenwillens erzielen.
Schließlich muss die Politik die Anliegen der Sterbenden Ernst nehmen, bei denen die moderne Palliativmedizin bei der Leidminderung versagt. Etwa in fünf Prozent der Fälle kann nämlich eine Symptomkontrolle bei unerträglichen Schmerzen nicht erreicht werden. Der Deutsche Bundestag muss die Diskussion um den assistierten Suizid und die aktive Sterbehilfe ergebnisoffen und sachorientiert führen. Dabei ist der ethische Unterschied zwischen der Hilfe zur Selbsttötung (assistierter Suizid) und der Tötung auf Verlangen durch einen anderen Menschen (aktive Sterbehilfe) zu beachten.

Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

1143-kauch-sterbehilfe.pdf

Social Media Button