KAUCH: Patientenverfügungen zur Stärkung des Selbstbestimmungsrechts endlich gesetzlich regeln
BERLIN. Zum Bürgergespräch der Bundesministerin für Justiz Brigitte Zypries zum Thema "Patientenverfügung" anlässlich des Tags der Offenen Tür der Bundesregierung erklärt der Obmann der FDP-Fraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", MICHAEL KAUCH:
Die FDP begrüßt ausdrücklich, dass sich die Ministerin dem Dialog mit Bürgerinnen und Bürgern über das Thema Patientenverfügung stellt. Die Patientenverfügung bedarf dringend einer gesetzlichen Klarstellung. Der Patient muss darauf vertrauen können, dass sein Wille auch im Zustand der Einwilligungsunfähigkeit befolgt wird. Zwangsbehandlungen gegen den Willen der Patienten darf es nicht geben. Leider scheiterte Frau Zypries mit ihrem eigenen Vorstoß bereits in den Startlöchern. Ihr vernünftiger Vorschlag wurde von der Führung der Grünen-Fraktion und Teilen der SPD ausgebremst.
Anders die Liberalen: Die FDP-Bundestagsfraktion hat bereits einen eigenen Antrag zur Patientenautonomie in den Bundestag eingebracht. Im Gegensatz zu den zerstrittenen anderen Fraktionen setzen die Liberalen konsequent auf das Selbstbestimmungsrecht nicht-einwilligungsfähiger Patienten. Nur die FDP hat zu Patientenverfügungen eine klare und einheitliche Position, die von einem Parteitagsbeschluss vom Mai 2005 untermauert wurde und die sich auch im Bundestagswahlprogramm findet.
Die FDP will konkret, dass Therapiewünsche und Therapiebegrenzungen durch Patientenverfügungen in jeder Krankheitsphase anzuerkennen sind. Eine Beschränkung der Wirksamkeit von Patientenverfügungen auf einen unwiderruflichen tödlichen Krankheitsverlauf lehnen wir ab. Zwangsbehandlungen sind mit dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht der Patienten nicht vereinbar. Allerdings ist jeweils zu prüfen, ob der in der Patientenverfügung verfügte Willen hinreichend konkret formuliert ist, ob Anzeichen für Willensänderungen bestehen und ob der Wille dem Patienten noch personal zurechenbar ist, etwa bei bestimmten Ausprägungen von Demenz.
Patientenverfügungen sollen nach Auffassung der FDP künftig schriftlich abzufassen sein. Dafür soll die Überprüfung des Willens des Patienten ohne Vormundschaftsgericht durch den Arzt und Betreuer bzw. Bevollmächtigten erfolgen. Die Angehörigen und das Pflegepersonal sind anzuhören. Nur bei Meinungsverschiedenheiten zwischen den Beteiligten bezüglich des Patientenwillens müsste das Vormundschaftsgericht entscheiden.
Isabella Pfaff
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