KAUCH: Kusch-Vorstoß zu sachgerechter Debatte über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid nutzen
BERLIN. Zur Forderung des Hamburger Justizsenators Roger Kusch (CDU) nach Zulassung der aktiven Sterbehilfe erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete, Michael KAUCH:
Die Äußerung von Roger Kusch stellt einen Tabubruch innerhalb der CDU dar. Bisher wurde gerade von der Union die Debatte über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid unterdrückt.
Erforderlich ist es, die Erfahrungen mit aktiver Sterbehilfe in den Niederlanden und in Belgien sowie mit dem assistierten Suizid in der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon sachgerecht, kritisch und ergebnisoffen zu prüfen. Dabei ist der ethische Unterschied zwischen aktiver Sterbehilfe und Beihilfe zur Selbsttötung zu beachten. Der richtige Ort für diese Debatte ist der Deutsche Bundestag.
Eine verantwortliche Politik muss ohne ideologische Vorfestlegung die Frage beantworten, ob es ethisch vertretbare Antworten für die Menschen gibt, denen selbst die moderne Palliativmedizin, also die Leid mindernde Medizin am Lebensende, nicht mehr helfen kann. Diese Position haben auch die rechtspolitischen Sprecher der FDP in den Ländern bei ihrer Tagung am 30. September 2005 vertreten.
Die Palliativmedizin erreicht nach Angaben führender Palliativmediziner bei nicht mehr heilbaren Patienten eine Symptomkontrolle in etwa 90 bis 95 Prozent der Fälle. Bei fünf Prozent der Fälle mit unerträglichem Leid gelingt es offenbar nicht, ein menschenwürdiges Sterben zu ermöglichen.
Die FDP-Bundestagsfraktion hatte 2004 in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin" eine Anhörung über aktive Sterbehilfe und assistierten Suizid beantragt. Dies war von den anderen drei Fraktionen in der Kommission abgelehnt worden. Daraufhin hatte die FDP-Bundestagsfraktion am 13. Juni 2005 einen Fachkongress organisiert, der insbesondere neue Erkenntnisse über die Rechtslage zum assistierten Suizid in der Schweiz und im US-Bundesstaat Oregon brachte.
Isabella Pfaff
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