17.08.2005FDP-FraktionRechtspolitik

KAUCH: Gentests dürfen nicht zur Ausselektion von Bewerbern führen

BERLIN. Zur Stellungnahme des Nationalen Ethikrates zu DNA-Tests und anderen medizinischen Untersuchungen bei Arbeitseinstellungen erklärt der Obmann der FDP-Bundestagsfraktion in der Enquete-Kommission "Ethik und Recht der modernen Medizin", Michael KAUCH:

Gentests bei Einstellungen dürfen nicht zur Ausselektion von genetisch belasteten Menschen führen. Schwächen und Fehler gehören zum Menschsein. Die reine Möglichkeit einer Erkrankung in der Zukunft rechtfertigt es ethisch nicht, der Person bereits heute den Zugang zum Arbeitsmarkt zu erschweren.
Aus Sicht der FDP besteht gesetzgeberischer Handlungsbedarf. Dies zeigt die Stellungnahme des Nationalen Ethikrats. Die FDP spricht sich für ein Gendiagnostikgesetz aus, das den Datenschutz sichert und das Selbstbestimmungsrecht der Betroffenen stärkt. Die FDP spricht sich für ein grundsätzliches Verbot von Gentests als "Suchverfahren" in Zusammenhang mit der Begründung von Arbeitsverhältnissen aus. Gentests kommen nur dann in Betracht, wenn der Betroffene eingewilligt hat. Voraussetzung einer wirksamen Einwilligung muss eine umfassende Aufklärung des Betroffenen über Zweck und mögliche Konsequenzen einer solchen Untersuchung sein. Das Recht auf Nichtwissen muss gewährleistet werden.
Im Übrigen bestehen auch arbeitsrechtlich Optionen, im Fall des Falles ein Arbeitsverhältnis zu lösen, wenn die Arbeit dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden kann.

Susanne Bühler
Telefon: (030) 227-52378
pressestelle@fdp-bundestag.de

883-kauch-gentests_bei_arbeitseinstellungen_3.pdf

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