01.02.2006FDP-FraktionUmweltpolitik

KAUCH: Fluglärmgesetzentwurf schafft Ungleichbehandlung zwischen Anwohnern - Chaos in der Koalition

BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Bundeskabinetts über den Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung des Schutzes vor Fluglärm in der Umgebung von Flugplätzen erklärt der umweltpolitische Sprecher der FDP-Bundestagsfraktion, Michael KAUCH:

Die FDP-Bundestagsfraktion begrüßt zwar grundsätzlich eine Novellierung des veralteten Fluglärmgesetzes. Die Entscheidung der Bundesregierung, den damals nicht eingebrachten rot-grünen Ressortentwurf aus dem Jahr 2005 lediglich "eins zu eins" zu übernehmen, ist allerdings falsch. Der Gesetzentwurf stellt keinen fairen und angemessenen Ausgleich zwischen den Interessen und Eigentumsrechten der betroffenen Anwohner, der Nutzer und der Flughafenbetreiber dar.
Union und SPD wiederholen die Fehler der Vorgängerregierung, indem sie Bürger erster, zweiter und dritter Klasse beim Lärmschutz schaffen. Wer an bundeseigenen Militärflughäfen wohnt, wird sogar noch schlechter gestellt. Das ist nicht sachgerecht, denn das Fluglärmgesetz soll vor Gesundheitsgefahren durch Lärm schützen. Das muss unabhängig davon gelten, ob der Bund oder jemand anderes der Eigentümer des Flughafens ist. Wer an Ausbauflughäfen wohnt, soll eher Schallschutz erstattet bekommen als Bürger an Bestandsflughäfen. Ein Interessenausgleich beim Flughafenausbau ist aber Sache des Planungsverfahrens am jeweiligen Standort, nicht Aufgabe des Fluglärmgesetzes. Zudem versäumt es der bisherige Entwurf, ein striktes Bauverbot in den Schutzzonen aufzunehmen und fördert so neue Konflikte.
Bemerkenswert ist, dass die Bundesregierung offenbar einen in der Koalition nicht abgestimmten Gesetzentwurf in den Bundestag einbringt. Die heutige Kritik von CDU-Umweltsprecherin Katherina Reiche ist so grundsätzlich, dass sie das ganze Projekt in Frage stellt. Die Union muss sich endlich entscheiden, was sie will. Im Kabinett zustimmen und noch vor dem Beschluss die Entscheidung kritisieren, passt nicht zusammen.
Dem unzureichenden schwarz-roten Entwurf stellt die FDP-Fraktion im Bundestag einen Antrag entgegen, der für eine Gleichbehandlung aller Anwohner und ein striktes Bauverbot in den Schutzzonen sorgt.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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159-kauch-fluglaermgesetz.pdf

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