12.10.2005FDP-FraktionGesundheitspolitik

KAUCH: CDU/CSU-Fraktion verdreht Fakten zur niederländischen Sterbehilfe-Situation

BERLIN. Zur Behauptung des Medizinethik-Sprechers der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Thomas Rachel, die niederländische Sterbehilfe-Gesetzgebung sei "Türöffner für die Tötung von nicht lebenswert empfundenen Leben auch ohne ausdrückliches Verlangen", erklärt der FDP-Bundestagsabgeordnete, Michael KAUCH:

In der Tat gibt es nach anonymen Ärztebefragungen in den Niederlanden etwa 1000 Tötungen von Patienten ohne deren Ersuchen. Allerdings sind diese Zahlen seit Jahren konstant und bestanden in etwa gleicher Höhe auch vor Einführung der Sterbehilfe-Gesetzgebung in den Niederlanden Ende der neunziger Jahre. Es ist daher unredlich, einen Zusammenhang zwischen den rechtwidrigen Tötungsdelikten und der Legalisierung der Tötung auf Verlangen des Patienten herbei zu reden.
Außerdem sollten gerade deutsche Politiker vorsichtig sein, wenn sie mit dem Finger auf die Niederlande zeigen. Anders als in den Niederlanden gibt es in Deutschland keine anonymen Ärztebefragungen, die rechtswidrige Patiententötungen erfassen. Wie viele Fälle es bei uns - ohne Sterbehilfe-Gesetzgebung - gibt, ist reine Spekulation. Das Beispiel Australien zeigt, dass das Fehlen einer Sterbehilfe-Gesetzgebung nicht vor rechtswidrigen Patiententötungen schützt. Pro Kopf der Bevölkerung ist dort die Zahl der anonym erfassten Tötungsfälle ohne Verlangen des Betroffenen etwa dreimal so hoch wie in den Niederlanden.

Knut Steinhäuser
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1035-kauch-sterbehilfe.pdf

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