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Justizministerin will Strafrecht reformieren

Grund für die Reform ist die wachsende Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter und der Prominente Fall Gustl Mollath.
16.07.2013

Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger will die Möglichkeiten einschränken, Straftäter in die Psychiatrie einzuweisen.

Die Unterbringung in der Psychiatrie soll künftig auf gravierende Fälle beschränkt werden. Sabine Leutheusser-Schnarrenbergers Ministerium hat bereits entsprechende Reformvorschläge vorgelegt. Grund für die Neuauflage der Regelung ist die steigende Zahl der in der Psychiatrie untergebrachten Straftäter.

Kürzere Intervalle sollen Einweisungen überprüfen

Zwar soll auch in Zukunft noch bei Geringfügigkeit eine Unterbringung veranlasst werden können, das Urteil dann aber in kürzeren Intervallen überprüft werden. Das Thema beschäftigt derzeit die Öffentlichkeit, weil der Fall Gustl Mollath in den Medien breiten Raum findet. Der Nürnberger war 2006 als gemeingefährlich in die Psychiatrie eingewiesen worden, und ist trotz wachsender Zweifel an der Sorgfalt dieser Einweisung immer noch dort.

Die Einweisungsentscheidungen sollen mit der Änderung zum ersten Mal nach vier Monaten überprüft werden. Derzeit geschieht dies erst nach einem Jahr Unterbringung in der Psychiatrie. Danach sollen weitere Prüfungen nach acht Monaten und einem Jahr folgen. Die Dauer der Unterbringung soll außerdem begrenzt werden.

Zeil: Reform geht gezielt Schwachpunkte der jetzigen Regelung an

Martin ZeilMartin Zeil

Bayerns FDP-Spitzenkandidat und stellvertretender Ministerpräsident, Martin Zeil, begrüßt die Pläne der Bundesjustizministerin. „Es ist absolut richtig, die Anforderungen für eine Unterbringung in der Psychiatrie nach dem Strafgesetzbuch zu erhöhen und diesen massiven Eingriff des Freiheitsentzugs nicht nur strengeren Voraussetzungen, sondern auch stärkeren Kontrollen zu unterwerfen“, erklärte der Liberale mit Verweis auf den Fall Mollath.

Vor allem kann es für Zeil nicht sein, dass Menschen, die zum Teil wegen Bagatelldelikten in der Psychiatrie und den Mühlen der Justiz landen, jahrelang immer wieder nur auf die gleichen Gutachter treffen. Hier bestehe die Gefahr einer Kontinuität im Irrtum, so der FDP-Spitzenkandidat. „Gleicher Patient, gleicher Gutachter – das heißt oft gleiches Gutachten. Vielleicht zu oft!”, kritisiert Martin Zeil. Den Einsatz von externen, neuen Gutachtern nun schon wesentlich früher als bisher zur Plicht zu machen, sei daher der richtige Weg. “Es ist gut, dass hier die Bundesjustizministerin das Heft in die Hand nimmt und die Defizite im bisherigen Verfahren klar benennt.”

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