28.11.2002FDP-FraktionUmweltpolitik

HOMBURGER: Hauptsacheverfahren abwarten - Zeit für politische Lösung nutzen

BERLIN. Zum heutigen Beschluss des Oberverwaltungsgerichts Münster zum Zwangspfand erklärt die stellvertretende Vorsitzende und umweltpolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion, Birgit HOMBURGER:

Das OVG hat nur im Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes entschieden. Erst mit Abschluss des Hauptsacheverfahrens wird Rechtssicherheit herrschen. Dieses Urteil sollte abgewartet werden. Es wäre fatal, wenn zuvor mit der flächendeckenden Aufstellung von Rücknahmeautomaten begonnen würde und unumkehrbare Tatsachen geschaffen werden.
Die Investitionen in die Automaten zur Rücknahme von Einweggetränkeverpackungen müssen sich amortisieren. Aus Platz- und Kostengründen wird der Handel auf Dauer aber nur ein Rücknahmesystem betreiben. Fällt die Entscheidung zugunsten Einweg aus, so droht der Todesstoß für das umweltfreundliche Mehrwegsystem.
Für eine politische Lösung ist es noch nicht zu spät. Die FDP fordert Bundesumweltminister Trittin auf, bis zur Hauptsacheentscheidung nicht stur eine mittlerweile überholte Zwangspfandregelung zu vollziehen, sondern eine ökologisch und ökonomisch sinnvolle Novelle der Verpackungsverordnung vorzulegen. Ansonsten ist er es, der den Schaden zu verantworten hat.

Bettina Lauer - Telefon 0 30/2 27-5 57 36 - pressestelle@fdp-bundestag.de

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