12.06.2013FDP-FraktionRechtspolitik

HÖFERLIN: Elektronischer Rechtsverkehr - sicher, modern und für alle

BERLIN. Zur Verabschiedung des Gesetzes zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs mit den Gerichten (E-Justice-Gesetz) im Rechtsausschuss des Deutschen Bundestages erklärt der Rechtspolitiker Manuel HÖFERLIN:

​Mit dem E-Justice-Gesetz kommt nach der Verwaltung nun auch die Justiz im digitalen Zeitalter an. Mit dem Gesetz schafft die christlich-liberale Koalition die Möglichkeit, dass Gerichte, Anwälte und Bürger sicher, digital und rechtsverbindlich miteinander kommunizieren können. Die Sachverständigen haben bei der Anhörung im Rechtsausschuss unterstrichen, dass diese Form der Kommunikation ein wichtiger Schritt nicht nur hin zu einfacherer und unbürokratischer Kommunikation, sondern auch zur Verbesserung der Aktenführung und der Erledigung von Justizarbeit ist.

Mit einem Änderungsantrag hat die christlich-liberale Koalition zusätzlich gewährleistet, dass der elektronische Rechtsverkehr barrierefrei zur Verfügung gestellt wird. Damit ist insbesondere sehbehinderten Menschen auch in Zukunft die Mitarbeit und Teilhabe in unserem Rechtswesen gewährleistet. Der elektronische Rechtsverkehr ist sicher, modern und für alle .

454-Höferlin-Elektronischer Rechtsverkehr

454-hoferlin-elektronischer_rechtsverkehr.pdf

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