08.04.2015Vor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Tröglitz hat FDP-Parteivize Marie-Agnes Strack-Zimmermann den Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, besucht. Im beiderseitigen Gespräch tauschten die Kommunalpolitiker ihre Erfahrungen in der Asyl- und Flüchtlingsproblematik aus. Beide sind sich einig: Der Bund muss die Kosten für Asylaufwendungen tragen.
Die für Kommunales und Soziales zuständige stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundespartei würdigte im Gespräch den offensiven Umgang des Landrates mit dem Thema der Asyl- und Flüchtlingspolitik. „Meinen Respekt für Ihre Zivilcourage, wie Sie dieses Thema meistern und persönliche Anfeindungen in Kauf nehmen“, so Strack-Zimmermann, die auch FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf ist.
Zwischen beiden Kommunalpolitikern bestand Einigkeit, dass die Herausforderung der Integration von Asylsuchenden nicht zu Lasten der ohnehin geringen finanziellen Spielräume der Kommunen gehen dürfe. Auf Vorschlag Strack-Zimmermanns vereinbarten beide, die Gespräche zeitnah mit weiteren Verantwortungsträgern aus dem gesamten Bundesgebiet fortzuführen und gegenüber der Bundesregierung zur Sprache zu bringen.
Strack-Zimmermann betonte: „Der Fokus der Öffentlichkeit ist auf diesen Brennpunkt gerichtet. Die Zeit drängt, um deutlich zu machen, dass es hier nicht um den Osten, sondern um die Bundesrepublik als Ganzes geht.“
Landrat Götz Ulrich ergänzte: „Von der kommunalen Basis aus müssen wir partei- und länderübergreifend unsere Situation in Berlin deutlich machen. Es darf nichts sein, dass uns nur kluge Ratschläge von Bundespolitikern ereilen und wir letztendlich mit Herausforderungen der Integration von Asylsuchenden wieder allein dastehen.“ Aus Sicht Ulrichs müsse zudem über ein modernes Zuwanderungsgesetz nachgedacht werden. Ulrich weiter: „Die Situation, vor der wir als politisch Verantwortliche stehen und die damit verbundene gesamtgesellschaftliche Erwartungshaltung erfordern eine Überprüfung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.“
Hier geht es um die Bundesrepublik als Ganzes
Marie-Agnes Strack-Zimmermann hat den Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, besuchtVor dem Hintergrund der aktuellen Ereignisse in Tröglitz hat FDP-Parteivize Marie-Agnes Strack-Zimmermann den Landrat des Burgenlandkreises, Götz Ulrich, besucht. Im beiderseitigen Gespräch tauschten die Kommunalpolitiker ihre Erfahrungen in der Asyl- und Flüchtlingsproblematik aus. Beide sind sich einig: Der Bund muss die Kosten für Asylaufwendungen tragen.
Die für Kommunales und Soziales zuständige stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundespartei würdigte im Gespräch den offensiven Umgang des Landrates mit dem Thema der Asyl- und Flüchtlingspolitik. „Meinen Respekt für Ihre Zivilcourage, wie Sie dieses Thema meistern und persönliche Anfeindungen in Kauf nehmen“, so Strack-Zimmermann, die auch FDP-Fraktionsvorsitzende im Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf ist.
Zwischen beiden Kommunalpolitikern bestand Einigkeit, dass die Herausforderung der Integration von Asylsuchenden nicht zu Lasten der ohnehin geringen finanziellen Spielräume der Kommunen gehen dürfe. Auf Vorschlag Strack-Zimmermanns vereinbarten beide, die Gespräche zeitnah mit weiteren Verantwortungsträgern aus dem gesamten Bundesgebiet fortzuführen und gegenüber der Bundesregierung zur Sprache zu bringen.
Strack-Zimmermann betonte: „Der Fokus der Öffentlichkeit ist auf diesen Brennpunkt gerichtet. Die Zeit drängt, um deutlich zu machen, dass es hier nicht um den Osten, sondern um die Bundesrepublik als Ganzes geht.“
Landrat Götz Ulrich ergänzte: „Von der kommunalen Basis aus müssen wir partei- und länderübergreifend unsere Situation in Berlin deutlich machen. Es darf nichts sein, dass uns nur kluge Ratschläge von Bundespolitikern ereilen und wir letztendlich mit Herausforderungen der Integration von Asylsuchenden wieder allein dastehen.“ Aus Sicht Ulrichs müsse zudem über ein modernes Zuwanderungsgesetz nachgedacht werden. Ulrich weiter: „Die Situation, vor der wir als politisch Verantwortliche stehen und die damit verbundene gesamtgesellschaftliche Erwartungshaltung erfordern eine Überprüfung der geltenden gesetzlichen Rahmenbedingungen.“