18.03.2003FDP-FraktionRente

HAUPT: Bundesregierung billigt offenbar BfA-Fehlberechnungen

BERLIN. Zu den Fehlberechnungen von Rentenanwartschaften in den neuen Ländern durch die Bundesversicherungsanstalt für Angestellte (BfA) hat die FDP-Bundestagsfraktion auf Initiative ihres seniorenpolitischen Sprechers Klaus Haupt eine kleine Anfrage gestellt, zu der jetzt die Antwort der Bundesregierung vorliegt. Dazu erklärt Klaus HAUPT:
ie Antwort der Bundesregierung auf meine Kleine Anfrage für die FDP-Bundestagsfraktion lässt auf wenig Bürgerfreundlichkeit schließen. Die Bundesregierung verteidigt die Fehlberechnungspraxis der BfA, obwohl sie feststellen muss, dass dies im Jahre 2002 zu einer Verdreifachung der Widersprüche gegen BfA-Bescheide nach §307b SGB VI geführt hat. Die Bundesregierung verteidigt auch formaljuristisch die Praxis der BfA, die Bescheidempfänger auf verfahrensbedingt mögliche Fehlberechnungen nicht ausdrücklich hinzuweisen.
Ich werde deshalb mit meiner Fraktion einen Antrag in den Deutschen Bundestag einbringen, der das Verfahren nach §307b SGB VI modifizieren soll. Die betroffenen 250 000 Rentner in den neuen Ländern sollen von der BfA über die Möglichkeit der fehlerhaften maschinellen Berechnung ihrer Anwartschaften nach dem 2. AAÜG informiert werden.
Diese Aufklärung muss als Beratungs- und Auskunftspflicht für die BfA ausgestaltet werden, da diese nach der jetzigen Rechtslage bei einem maschinellen Verfahren nicht verpflichtet ist, über Fehlerhaftigkeit des Verfahrens zu belehren.
Die fehlerhaften Berechnungen der BfA sind eine Zumutung für die hochbetagten Betroffenen. Es schädigt das Vertrauen der Bürger in den Rechtsstaat, wenn rechtmäßig erworbene Rentenansprüche durch die Verwaltungspraxis nicht von vornherein zuerkannt bzw. bei verfahrensbedingten Fehlerquellen die Betroffenen nicht darauf hingewiesen werden.

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