09.03.2006FDP-FraktionLandwirtschaft

HAPPACH-KASAN: Novellierung von Bundesnaturschutz- und Pflanzenschutzgesetz mit Augenmaß

Zur Reaktion der Bundesregierung auf das EuGH-Urteil zur Umsetzung der FFH-Richtlinie und zur Haltung der Bundesregierung zur Landwirtschaftsklausel im Bundesnaturschutzgesetz erklärt die Sprecherin für ländliche Räume der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:

Kein Land der Europäischen Union hat mit so viel Bürokratie, Hinhaltetaktik und erbittertem Streit die Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (FFH-Richtlinie) umgesetzt wie Deutschland. Was anderen, auch dichter besiedelten Ländern, wie beispielsweise den Niederlanden scheinbar mühelos gelang, war in Deutschland ein Drama in mehreren Akten. Gegenwärtig wird die Bühne für den nächsten Akt vorbereitet. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat im Januar entschieden, dass die sogenannte Landwirtschaftsklausel des Bundesnaturschutzgesetzes nicht mit den Forderungen der FFH-Richtlinie in Einklang zu bringen ist. Die Landwirtschaftsklausel bestimmt, dass die ordnungsgemäße land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Bodennutzung nicht als Eingriff in Natur und Landschaft anzusehen ist. Diese in Deutschland bisher bewährte rechtliche Konstruktion muss nun aufgegeben werden.
Folgerichtig teilt die Bundesregierung in Beantwortung einer Kleinen Anfrage der FDP-Bundestagsfraktion (Drucksache 16/705) mit, dass eine Änderung des Bundesnaturschutz- und eine dritte Novellierung des Pflanzenschutzgesetzes vorbereitet würden. Gleichzeitig stellt die Bundesregierung fest, dass sie "das gegenwärtige nationale rechtliche Instrumentarium grundsätzlich für geeignet (hält), die Ziele der FFH- und der Vogelschutzrichtlinie zu erreichen." Dieser Einschätzung stimmt die FDP-Bundestagsfraktion zu. Daraus folgt für die FDP, dass die geplante Novellierung der vom EuGH kritisierten Gesetze den Vorgaben des Urteils genügen muss und gleichzeitig einen nur minimalen Umsetzungsaufwand für Land- und Forstwirte bedeuten darf. Die Bundesregierung erwartet, dass die erforderlichen Gesetzesänderungen "Auswirkungen auf die Land- und Forstwirtschaft innerhalb und gegebenenfalls auch außerhalb ausgewiesener FFH- und Vogelschutzgebiete haben." Da der Naturschutz eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe ist, erwartet die FDP-Bundestagsfraktion, dass zusätzliche Aufwendungen der Betriebe angemessen entschädigt werden.
Der Erhalt der Biodiversität, der Schutz gefährdeter Arten ist ein sehr hohes Ziel, dem die FDP alle Aufmerksamkeit widmet. Gleichzeitig ist der Abbau der extrem hohen Arbeitslosigkeit ein wesentliches Ziel der Politik, dem sich in Deutschland niemand verweigern sollte. Daher dürfen die Ausweisung von Gewerbegebieten, die land- und forstwirtschaftliche Nutzung nicht ohne nachvollziehbaren Grund behindert werden, denn dies kostet Arbeitplätze. Dies ist in anderen Ländern der EU gelungen und muss auch bei uns möglich sein. Im Prozess der Umsetzung der FFH-Richtlinie hat es erhebliche Vertrauensverluste zwischen betroffenen Bürgerinnen und Bürgern, Behörden und Naturschutzverbänden gegeben. Die Ausweisung eines Parkplatzes als FFH-Gebiet als ein Beispiel zeugt nicht von behördlichem Sachverstand. Das bedeutet: Die Zusammenarbeit zwischen Behörden und Naturschutzverbänden muss im Interesse des Naturschutzes und der Wirtschaft in diesem Land deutlich verbessert und konstruktiv und sachorientiert gestaltet werden. Naturschutz und wirtschaftliches Wachstum sind möglich, wenn es politisch gewollt ist. Die FDP setzt sich dafür ein.

Knut Steinhäuser
Telefon: (030) 227-52378
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329-happach-kasan-bundesnaturschutz-pflanzenschutzgesetz_0.pdf

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