HAPPACH-KASAN: Förderung der Biokraftstoffe weiterhin auf der Kippe
BERLIN. Zur Beratung über die zukünftige Besteuerung von Biokraftstoffen in der gestrigen Sitzung des Ausschusses für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz erklärt die Sprecherin für nachwachsende Rohstoffe der FDP-Bundestagsfraktion, Christel HAPPACH-KASAN:
Auf Antrag der FDP-Bundestagsfraktion berichteten Sprecher der Ministerien für Finanzen, für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherung und für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz über die Pläne der Bundesregierung zur künftigen Besteuerung von Biokraftstoffen.
Dabei wurde deutlich: Sicher ist, dass ab 1.1.2007 die Spritpreise steigen werden. Der Beimischungszwang wird kommen, beigemischte Biokraftstoffe werden mit der vollen Mineralölsteuer von 47 Cent pro Liter belegt und dies führt zur Erhöhung der Spritpreise. Aber auch reine Biokraftstoffe sollen künftig besteuert werden. Die Höhe soll sich nach Aussagen des parlamentarischen Staatssekretärs Gerd Müller zwischen 10 und 18 Cent bewegen. Ob Rapsöl im Eigenverbrauch für Landwirte steuerfrei bleibt, ist ebenfalls weiterhin offen.
Die Berichte machten den strategischen Zielkonflikt der Bundesregierung deutlich: Auf der einen Seite sollen über die Besteuerung von Biokraftstoffen zusätzliche Einnahmen erzielt werden, andererseits müssen die Befürchtungen ernst genommen werden, dass diese Besteuerung das Ende der boomenden Biokraftstoffbranche in Deutschland bedeutet. Der dadurch entstehende wirtschaftliche Schaden würde steuerliche Mindereinnahmen verursachen, die vermutlich höher wären als die zusätzlichen Einnahmen. Das Ganze ist dann bestenfalls ein Nullsummenspiel, das mit vermehrter Bürokratie durch die unterschiedlichen Steuersätze und Steuertatbestände einhergeht.
Die FDP bleibt bei ihrer Forderung, den Vertrauensschutz für die Betriebe zu wahren und die Befreiung von der Mineralölsteuer während der ursprünglich beschlossenen Laufzeit bis 31.12.2009 zu belassen und allenfalls die von der Steigerung der Kraftstoffpreise verursachten Mehreinnahmen abzuschöpfen. Es ist im Übrigen nicht nachvollziehbar, warum beigemischter Rapsmethylesther dem vollen Steuersatz unterliegen soll, reiner Rapsmethylesther einem verminderten Steuersatz. Das ist so, als ob Eier in Nudeln anders besteuert würden als Frühstückseier. Das versteht niemand.
Knut Steinhäuser
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