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Gute Lösung für Flüchtlingsbürgschaften

Joachim StampJoachim Stamp geht davon aus, dass Bund und Länder sich die Kosten hälftig teilen werden.
24.01.2019

Menschen, die vor 2016 Bürgschaften für Asylbewerber übernommen haben, müssen sich keine Sorgen mehr machen. Bund und Länder wollen sich die Kosten für finanzielle Forderungen an sie teilen. Bund und Länder seien sich grundsätzlich einig, müssten in den nächsten Tagen lediglich noch letzte Details klären, sagte NRW-Integrationsminister Joachim Stamp am Donnerstag im ARD-Morgenmagazin. Behörden hätten Betroffene in der Vergangenheit über das Ausmaß ihrer Haftung falsch informiert. "Deswegen ist es jetzt auch unsere Verantwortung, hier niemanden in existenzielle Notlagen zu bringen, dadurch, dass er dann auch danach zahlen muss."

"Entscheidend ist, dass wir eine positive Lösung hinbekommen", so Stamp. Er geht davon aus, dass die Verständigung in den nächsten Tagen vollständig über die Bühne geht. "Da sind jetzt noch Details zu klären. Aber es gibt die grundsätzliche Verständigung. Der Bund hat uns ein Angebot gemacht. Wir als Nordrhein-Westfalen stimmen zu, und ich weiß, dass andere Ländervertreter auch zustimmen werden." Er bekräftigte: "Es geht hier zum einen um Kriegsopfer, die hier aufgenommen worden sind und für die Bürgen eine lange Zeit die Kosten getragen haben."

Mit Blick auf falsche Angaben der Behörden gegenüber Bürgen sagte er: "Es ist jetzt unsere Verantwortung,  niemanden in existenzielle Notlagen zu bringen." Das seien Menschen, die Verantwortung übernommen haben "für Verwandte, Angehörige, Bekannte, die vor den Fassbomben von Assad oder vor ISIS geflohen sind." Diese Leute hätten eine Verantwortung übernommen. Dass für diese Kosten jetzt die Gemeinschaft aufkomme, sei sehr vernünftig.

Hintergrund

Viele Helfer waren auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise davon ausgegangen, dass die Bürgeschaften, die sie übernommen haben, nur bis zu einer Anerkennung der Flüchtlinge gelten würde. Doch seit fast zwei Jahren verschicken Jobcenter und Sozialämter Rechnungen an Einzelpersonen, Initiativen und Kirchengemeinden, die zwischen 2013 und 2015 Verpflichtungserklärungen für syrische Flüchtlinge unterschrieben hatten. Die Informationen der einzelnen Bundesländer waren höchst unterschiedlich.

Es geht um die Summe von mindestens 21 Millionen Euro, die die Agentur für Arbeit von Flüchtlingshelfern erstattet bekommen möchte. Einzelne Bürgen, die eine Verpflichtungserklärung unterschrieben hatten, bekamen Forderungen von bis zu 65.000 Euro. Zahlreiche Betroffene ziehen gegen die Kostenbescheide der Behörden vor Gericht.

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